Gesetz zu dem Abkommen zur dritten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik
Aktuelle Fassung
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Dem am 15. August 2014 vom Land Brandenburg unterzeichneten Abkommen zur dritten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem dieses Abkommen nach seiner Nummer 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.
Potsdam, den 10. Juli 2017
Die Präsidentin
des Landtages Brandenburg
Britta Stark
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 10. Juli 2017 | GVBl.I/17, [Nr. 18], S. , Bek. Inkrafttreten GVBl.I/18, [Nr. 32] | |
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