Landesregierung Brandenburg

Gesetz zu dem Abkommen zur dritten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik

Aktuelle Fassung

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Dem am 15. August 2014 vom Land Brandenburg unterzeichneten Abkommen zur dritten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

§ 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem dieses Abkommen nach seiner Nummer 2 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben.

Potsdam, den 10. Juli 2017

Die Präsidentin
des Landtages Brandenburg

Britta Stark

zum Abkommen

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 10. Juli 2017 GVBl.I/17, [Nr. 18], S. , Bek. Inkrafttreten GVBl.I/18, [Nr. 32]

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