Gesetz zu dem Staatsvertrag vom 13. und 17. August 1996 zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Bergbehörden
Aktuelle Fassung
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Dem am 13. August 1996 in Potsdam und am 17. August 1996 in Berlin unterzeichneten Vertrag zwi-schen dem Land Berlin und dem Land Bran-denburg über die Bergbehörden wird zugestimmt. Der Vertrag wird nachstehend veröffentlicht.
§ 2
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem Artikel 5 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekanntzugeben.
Potsdam, den 17. Dezember 1996
Der Präsident des
Landtages Brandenburg
Dr. Herbert Knoblich
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 17. Dezember 1996 | GVBl.I/96, [Nr. 27], S. 367 | |
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