Ursprüngliche Fassung Gesetz zur Regelung beamtenrechtlicher Zuständigkeiten im Bereich der Justiz
Ursprüngliche Fassung
§ 1
Das für Justiz zuständige Mitglied der Landesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung für beamtenrechtliche Entscheidungen der ihm im Geschäftsbereich Justiz nachgeordneten Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter die Zuständigkeit des Präsidenten oder der Präsidentin des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, des Präsidenten oder der Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg oder des Generalstaatsanwalts oder der Generalstaatsanwältin des Landes Brandenburg zu bestimmen.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 25. Januar 2016 | GVBl.I/16, [Nr. 5], S. 9 | |
| § 1 geändert durch Gesetz vom 5. Juni 2019 | GVBl.I/19, [Nr. 23] | |
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