Landesregierung Brandenburg

Gesetz zur Aufhebung des Amtsgerichts Eisenhüttenstadt

Aktuelle Fassung

§ 1
Aufhebung

Das Amtsgericht Eisenhüttenstadt wird mit Ablauf des 31. Dezember 2022 aufgehoben.

§ 2
Zuordnung des Bezirks

Ab dem 1. Januar 2023 ist der Bezirk des aufgehobenen Amtsgerichts Eisenhüttenstadt dem Bezirk des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) zugeordnet.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 30. Juni 2022 GVBl.I/22, [Nr. 16]

Zum Vergleichen bitte zwei Fassungen auswählen