Landesregierung Brandenburg

Gesetz über die Aufhebung des Brandenburgischen Versorgungsrücklagengesetzes

Aktuelle Fassung

§ 1
Auflösung der Versorgungsrücklagen im Land Brandenburg

(1) Die Versorgungsrücklagen im Land Brandenburg werden zum 31. Dezember 2017 aufgelöst.

(2) Die zum 31. Dezember 2017 im Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Landes Brandenburg“ angesammelten Vermögenswerte werden dem Sondervermögen „Versorgungsfonds des Landes Brandenburg“ übertragen.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 20. Dezember 2016 GVBl.I/16, [Nr. 31]

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