Landesregierung Brandenburg

Gesetz zum Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für die seerechtlichen Verteilungsverfahren

Aktuelle Fassung

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1

Dem am 6. November 1991 unterzeichneten Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für die seerechtlichen Verteilungsverfahren wird zugestimmt.

§ 2

Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

§ 3

Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Potsdam, den 16. Oktober 1992

Der Präsident des Landtages Brandenburg

Dr. Herbert Knoblich

zum Abkommen

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 16. Oktober 1992 GVBl.I/92, [Nr. 21], S. 423, ber. S. 493

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