Landesregierung Brandenburg

Verwaltungsvorschriften zur Aufhebung der Verwaltungsvorschriften über die Gewährung von Honoraren bei der Mitwirkung an/Durchführung von Veranstaltungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (VV Honorare MBJS - VV Hon MBJS)

Aktuelle Fassung

Aufgrund des § 146 des Brandenburgischen Schulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. August 2002 (GVBl. I Nr. 8) bestimmt der Minister für Bildung, Jugend und Sport:

1 - Aufhebung der Verwaltungsvorschriften über die Gewährung von Honoraren bei der Mitwirkung an/Durchführung von Veranstaltungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport

Die Verwaltungsvorschriften über die Gewährung von Honoraren bei der Mitwirkung an/Durchführung von Veranstaltungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (VV Honorare MBJS - VV Hon MBJS) vom 13. Oktober 2016 (Abl. MBJS/16, [Nr. 28], S. 420) werden aufgehoben.

2 - In-Kraft-Treten

Diese Verwaltungsvorschriften treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

Potsdam, den 1. Juli 2026

Der Minister
für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

Gordon Hoffmann

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 1. Juli 2026 Abl. MBJS/26, [Nr. 11], S. 134

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