Landesregierung Brandenburg

Aufhebung der Rundverfügung des Ministeriums der Justiz über den Bezug des Justizministerialblattes

Aktuelle Fassung
  1. Die Rundverfügung des Ministeriums der Justiz über den Bezug des Justizministerialblattes vom 26. März 1991 (JMBl. S. 2) wird aufgehoben.
  2. Diese Allgemeine Verfügung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

Potsdam, den 9. Oktober 2024

Die Ministerin der Justiz

Susanne Hoffmann

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 9. Oktober 2024 JMBl/24, [Nr. 11], S. 181

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