Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Allgemeine Weisung in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Nummer 2014.31
E-Mail-Kommunikation der Ausländer- und Staatsangehörigkeitsbehörden mit Behörden im Geschäftsbereich des Ministerium des Innern (Ausländerrecht: Erlass Nr. 8/14 - AW-StAG Nr. 2014.31)

Historische Fassung

Ministerium des Innern des Landes Brandenburg

Ausländerrecht: Erlass Nummer 08/14

an die Ausländerbehörden
der Landkreise und kreisfreien Städte sowie der Großen kreisangehörigen Stadt Schwedt (Oder)
und an den Landrat des Landkreises Uckermark als allgemeine untere Landesbehörde

Allgemeine Weisung in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Nummer 2014.31

an die Staatsangehörigkeitsbehörden
der Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg

Für die Wahrnehmung ausländerbehördlicher Aufgaben und von Staatsangehörigkeitsangelegenheiten weise ich zur Gewährleistung einer anforderungsgerechten E-Mail-Kommunikation im Dienstverkehr mit Behörden im Geschäftsbereich des Ministerium des Innern Folgendes allgemein an:

1Bei einer Übermittlung personenbezogener Daten oder sonstiger Informationen, die nicht unbefugt offenbar werden dürfen, insbesondere bei Auskunftsersuchen an das Polizeipräsidium sowie an die Verfassungsschutzbehörde des Landes Brandenburg, erfolgt die E-Mail-Kommunikation der Ausländer- und Staatsangehörigkeitsbehörden sowie der für die Ausländerbehörde der Großen kreisangehörigen Stadt Schwedt (Oder) zuständigen Aufsichtsbehörde mit Behörden im Geschäftsbereich des MI über das verschlüsselte Landesverwaltungsnetz (LVN). 2Die allgemeinen und besonderen Daten- und Geheimschutzvorschriften, insbesondere die Bestimmungen über die Einstufung und Behandlung von Informationen und Datenträgern als Verschlusssache sowie meine Allgemeinen Weisungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Nummer 2014.02 und Nummer 2014.03, bleiben unberührt. 3Die Einrichtung des Mail Routing richtet sich nach der anliegenden technischen Anleitung. 4Kommunikationswege außerhalb des LVN sind auch für mögliche Backup-Lösungen auszuschließen.

Anlage Technische Anleitung

Anmerkung: Die Anlage wurde nicht aufgenommen.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 16. Mai 2014
aufgehoben durch Allgemeine Weisung vom 1. August 2024

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