Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Zivilsachen (ZP-Statistik)

Historische Fassung

I.

Der Ausschuss für Justizstatistik hat auf seiner letzten Sitzung verschiedene Änderungen der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Zivilsachen (ZP-Statistik) beschlossen. Aus diesem Grund wird den Gerichten ein neuer Sonderdruck der „Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Zivilsachen (ZP-Statistik) - Stand: 1. Januar 2022“ als PDF-Datei zugänglich gemacht.

II.

Die Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Zivilsachen (ZP-Statistik) tritt in der neuen Fassung am 1. Januar 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Allgemeine Verfügung der Ministerin der Justiz vom 23. Oktober 2020 (JMBl. S. 138) außer Kraft.

Potsdam, den 26. November 2021

Die Ministerin der Justiz

Susanne Hoffmann

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 26. November 2021 JMBl/21, [Nr. 12], S. 114
Außer Kraft getreten am 1. Januar 2023 durch Allgemeine Verfügung vom 24. Oktober 2022 JMBl/22, [Nr. 11], S. 114

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