Landesregierung Brandenburg

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern und für Kommunales zur Ausführung der Verordnung über die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes (Katastrophenschutzverordnung - KatSV) zum Fachdienst Sanität (VV-San)

Aktuelle Fassung

1. Einleitung

Auf Grund des § 49 Absatz 2 Nummer 3 des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutz-gesetzes (BbgBKG) vom 24. Mai 2004 (GVBl. I S. 197), das zuletzt am 19. Juni 2019 (GVBl.I/19 Nr. 42 und 43) geändert wurde und des § 8 der Verordnung über die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes (Katastrophenschutzverordnung - KatSV) vom 17. Oktober 2012 (GVBl. II Nr. 87), die zuletzt durch Verordnung zur Änderung der Katastrophenschutzverordnung vom 16. Dezember 2021 (GVBl. II Nr. 102) geändert wurde, erlässt das Ministerium des Innern und für Kommunales folgende Verwaltungsvorschrift zum Fachdienst Sanität (VV-San). Die hierin enthaltenen Festlegungen sollen eine einheitliche Aufgabenwahrnehmung der Aufgabenträger des Katastrophenschutzes sowie der im Katastrophenschutz Mitwirkenden sicherstellen. Sie können auf Grundlage fachlicher Bedarfseinschätzungen erweitert werden.

Zum Fachdienst Sanität zählen die Schnelleinsatzeinheiten-Sanität (SEE-San) und die Medizinischen Task Forces (MTF).

2. Aufgaben

2.1 Schnelleinsatzeinheiten-Sanität (SEE-San)

Die Schnelleinsatzeinheiten-Sanität (SEE-San) unterstützen den Rettungsdienst bei einem Massenanfall von Verletzten (MANV), indem sie sanitätsdienstliche Maßnahmen zur Abwendung lebensbedrohlicher Zustände und zur Herstellung der Transportfähigkeit durchführen, einen Behandlungsplatz zur Versorgung von 25 Verletzten/Stunde (BHP 25) aufbauen und betreiben sowie bei dem Patiententransport mitwirken.

Zu den Aufgaben zählen lage- und bedarfsabhängig insbesondere:

  • Aufbau und Betrieb des Behandlungsplatzes,
  • Zuführung von Gerät und sanitätsdienstlichem Verbrauchsmaterial,
  • Unterstützung der Feuerwehr bei der Rettung von Personen aus Gefahrenbereichen,
  • Betrieb einer Patientenablage,
  • Sichtung und Registrierung Betroffener,
  • Durchführung sanitätsdienstlicher Maßnahmen auf Weisung des Rettungsdienstes,
  • Patiententransport,
  • Unterstützung des Betreuungsdienstes bei der Betreuung Unverletzter.

Die SEE-San setzen ihr Personal auf Weisung der rettungsdienstlichen Einsatzleitung (Leitender Notarzt - LNA - und Organisatorischer Leiter Rettungsdienst - OrgL - ) ein. Mehrere SEE-San können gemeinsam einen BHP 50 oder BHP 100 betreiben.

Die Einsatzplanung für die Schnelleinsatzeinheiten-Sanität (SEE-San) ist mit dem Maßnahmeplan für den Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten abzustimmen, den der Träger des bodenge-bundenen Rettungsdienstes gemäß § 13 Absatz 2 Nummer 1 des Brandenburgischen Rettungs-dienstgesetzes (BbgRettG) vom 14. Juli 2008, zuletzt geändert am 19. Juni 2019 (GVBl. I/19 Nr. 42) zu erstellen hat.

Weiterhin ist Abschnitt 5 der Verordnung über den Landesrettungsdienstplan (Landesrettungs-dienstplanverordnung - LRDPV) vom 24. Oktober 2011, zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. Oktober 2022 (GVBl. II/22, [Nr. 72]), zu berücksichtigen.

2.2 Medizinische Task Forces (MTF)

Als überregionale Einsatzunterstützungskapazität gemäß § 2 Absatz 5 Satz 2 KatSV wird je Regionalleitstellenbereich eine Medizinische Task Force (MTF) im Rahmen der Ergänzung der Ausstattung des Katastrophenschutzes der Länder durch den Bund vorgehalten. Hierfür schließen die Aufgabenträger des Katastrophenschutzes innerhalb des Regionalleitstellenbereiches eine Vereinbarung über die kommunale Zusammenarbeit. Eine MTF unterstützt die örtlich zuständige Einsatzleitung insbesondere bei langanhaltenden und dynamischen Großschadensereignissen/ Katastrophen. Für die Hilfeleistung im sanitätsdienstlichen Bereich kommt insbesondere der Einsatz der Führungsgruppe mit der Behandlungsbereitschaft sowie der Patiententransportgruppe in Betracht. Die MTF kommt grds. nur in der länderübergreifenden Katastrophenhilfe sowie im Zivilschutz zum Einsatz.

3. Struktur

3.1 Schnelleinsatzeinheiten-Sanität (SEE-San)

Die Struktur der SEE-San gliedert sich wie folgt:

Das Bild zeigt die Struktur der SEE-San mit insgesamt 10 Fahrzeugen und einem Abrollbehälter sowie 38 Einsatzkräften. Abgebildet sind zwei Sanitätsstaffeln und die Transportgruppe.

Das Bild zeigt in schematisierter Form den Ablauf der Verletztenversorgung vom Schadensort über den Behandlungsplatz bis hin zum Krankenhaus.

3.2 Medizinische Task Forces (MTF)

Die Struktur der MTF richtet sich nach dem Rahmenkonzept MTF in der jeweils gültigen Fassung.

4. Ausstattung

4.1 Schnelleinsatzeinheiten-Sanität (SEE-San)

Die Ausstattung der SEE-San besteht insbesondere aus:

  • Mannschaftstransportwagen Führungstrupp (MTW FüTr)

    Führungsfahrzeug der SEE-San mit Ausstattung gemäß DIN 14507 Teil 5 (Kommandowagen);

  • Wechselladerfahrzeug (WLF)

    Wechselladerfahrzeug gemäß DIN 14505
    (Das Wechselladerfahrzeug ist als multifunktionales Fahrzeug der SEE-San nicht fest zugeordnet.);

  • Abrollbehälter-BHP 25 (AB-BHP 25)

    Abrollbehälter-BHP 25 mit Zelten, Zeltheizungen, Notstromaggregaten, Beleuchtungssätzen, Elektromaterial, Hygieneartikeln, Verbandsmaterialien, Krankentragen, Krankentragenlagerungsböcken, Infusionsstativen, Decken;

  • Gerätewagen-Sanität (GW-San)

    Lastkraftwagen mit ergänzender, auch rettungsdienstlicher, Ausstattung zum Abrollbehälter - BHP 25 gemäß Beschaffung/Typenblatt des Bundes sowie zum Transport von bis zu sechs Einsatzkräften;

  • Mannschaftstransportwagen Behandlungsplatz 25 (MTW BHP 25)

    Fahrzeug zum Transport von bis zu sechs Einsatzkräften mit sanitätsdienstlicher Grundausstattung (Transport-, Verbands- und Registrierungsmaterialien sowie Beatmungssets) zur Gewährleistung der unverzüglichen Arbeitsfähigkeit am Einsatzort;

  • Notfallkrankenwagen Typ B (KTW B)

    Notfallkrankenwagen als Transportfahrzeug für Verletzte gemäß DIN EN 1789.

Sofern diese Einsatzfahrzeuge nicht vorhanden sind, können Fahrzeuge mit vergleichbarem Einsatzwert (sog. Platzhalterfahrzeuge) gemäß § 7 KatSV bis zur Ersatzbeschaffung angerechnet und weiter verwendet werden.

4.2 Medizinische Task Forces (MTF)

Die Ausstattung der MTF richtet sich nach dem Rahmenkonzept MTF in der jeweils gültigen Fassung.

5. Ausbildung

5.1 Schnelleinsatzeinheiten-Sanität (SEE-San)

Die Ausbildung der Einsatzkräfte der SEE-San umfasst folgende Qualifizierungsmaßnahmen:

Lfd. Nr.

Ausbildung

UE

Ausbildungsbedarf

Ausbildungs-
ebene/-ver-
antwortlicher

1

Grund-
ausbildung

Ersthelfer
Erste Hilfe

9

alle Einsatzkräfte

Standortebene/ HIOS

2

Grund-
ausbildung

Strukturen im KatS

Registrierung

Verhalten im Einsatz

Persönliche Ausrüstung

Betreiben von Ausgabestellen

Grundlagen Unterbringung und Betreuungsmaßnahmen

Psycholog. Belastung am Einsatzort

Allgemeiner Arbeitsschutz

Gefahren an der Einsatzstelle

Umwelt-/Brandschutz

Umgang mit elektr. Geräten

Zeltbau

Fahrzeug-/Gerätekunde

(Anrechnung deckungsgleicher Ausbildungsinhalte
der organisationsinternen Ausbildung gegen Nachweis möglich)

16

alle Einsatzkräfte

Standortebene/ HIOS

3

Grund-
ausbildung

Sprechfunker

16

alle Einsatzkräfte

Standortebene/
HIOS

4

Fach-
ausbildung

Sanität
Einsatzgrundlagen, Einsatztaktik und Sicherheitsaspekte

Bewusstlosigkeit und Kreislaufstillstand

Rechtsfragen

Atmung und Herz-Kreislauf

Rettung und Transport

Wundversorgung

Knochen- und Gelenkverletzungen

Hitzeschäden und Verätzungen

SHT, Thorax- und Polytrauma

Notfallbilder mit Leitsymptomen

Trauma-Erstversorgung

Ursachen für Notfälle

Schnittstelle Rettungsdienst, Kindernotfalltraining

Diagnostik

Teamarbeit und Teamführung

Dokumentation

Assistenzmaßnahmen

Erfolgskontrolle

(Anrechnung deckungsgleicher Ausbildungsinhalte der organisationsinternen Ausbildung gegen Nachweis möglich)

48

alle Einsatzkräfte

Kreis-/
Regionalebene/
HIOS

5

Führungs-
ausbildung

Gruppenführer
Rechtsgrundlagen KatS

Führungsstile/-verhalten

Sanitätseinsatz

Kommunikation

Methoden der Konfliktlösung

Umgang mit Konflikten

Gefahren an der Einsatzstelle

Maßnahmen Unfallverhütung/Arbeitsschutz

Besondere Einsatzlagen (Amok, Terrorismuslagen, CBRN)

Aufgaben des Gruppenführers

Führungsvorgang

Strukturen im KatS

Strukturen an der Einsatzstelle

Führung im Einsatz

Zusammenarbeit mit Dritten

Führungsmittel

Ergänzende Zivilschutzausbildung

Erfolgskontrolle

(Anrechnung deckungs-
gleicher Ausbildungsinhalte
der organisationsinternen
Ausbildung gegen Nach-
weis möglich)

56

GF
stv. GF
StF

Landesebene
Schulen
HIOS

6

Führungs-
ausbildung

Zugführer

Sanitätseinsatz

Behandlungsplatz

Führungsorganisation auf Zugführerebene

Kfz-Marsch

Strukturen im Zivilschutz/Ergänzende Zivilschutzausbildung (Bund)

Besondere Einsatzlagen (Amok, Terrorismuslagen, CBRN)

Aufgaben des Zugführers

Führungsvorgang

Pressearbeit

Zusammenarbeit mit Dritten

Führungsmittel

Erfolgskontrolle

(Anrechnung deckungs-
gleicher Ausbildungsinhalte
der organisationsinternen
Ausbildung gegen Nach-
weis möglich)

77

ZF
stv. ZF

Landesebene
Schulen
HIOS

7

Sonderlehrgang

Einheitsführer des
Katastrophenschutzes

16

ZF, stv. ZF

LSTE

8

Übung

Alarmierungsübung

alle Einsatzkräfte
1 x alle 2 Jahre

untere KatS-Behörde

9

Übung

Marschübung

alle Einsatzkräfte
1 x alle 2 Jahre

untere KatS-Behörde

10

Übung

Vollübung

alle Einsatzkräfte
1 x alle 5 Jahre

untere KatS-
Behörde

11

Erweiterung
der Fahrerlaubnis

Führerschein Klasse C1
Führerschein Klasse C

4 Kfz x 2 Kf
3 Kfz x 2 Kf

untere KatS-
Behörde/Bund

5.2 Medizinische Task Forces (MTF)

Die Ausbildung der MTF richtet sich nach dem Rahmenkonzept über die ergänzende zivilschutzbezogene Ausbildung in der jeweils gültigen Fassung.

6. Abkürzungsverzeichnis

Auf das gemeinsame Abkürzungsverzeichnis der Verwaltungsvorschriften zur Katastrophenschutz-verordnung wird verwiesen (Anlage).

7. Schematische Darstellung des Behandlungsplatzes/Organisation des Raumes

Die schematische Darstellung des Behandlungsplatzes ist beispielhaft nachfolgend dargestellt:

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 16. Dezember 2022

Zum Vergleichen bitte zwei Fassungen auswählen