Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Zivilsachen (ZP-Statistik)

Historische Fassung

I.

Der Ausschuss für Justizstatistik hat auf seiner letzten Sitzung verschiedene Änderungen der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Zivilsachen (ZP-Statistik) beschlossen. Aus diesem Grund wird den Gerichten ein neuer Sonderdruck der „Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Zivilsachen (ZP-Statistik) - Stand: 1. Januar 2020“ als PDF-Datei zugänglich gemacht.

II.

Die Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Zivilsachen (ZP-Statistik) tritt in der neuen Fassung am 1. Januar 2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Allgemeine Verfügung des Ministers der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz vom 23. November 2017 (JMBl. S. 104) außer Kraft.

Potsdam, den 18. November 2019

Der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz

Stefan Ludwig

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 18. November 2019 JMBl/19, [Nr. 12], S. 151
Außer Kraft getreten am 1. Januar 2021 durch Allgemeine Verfügung vom 23. Oktober 2020 JMBl/20, [Nr. 11], S. 138

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