Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Allgemeine Weisung in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Nummer 2014.07 an die Staatsangehörigkeitsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg
Einführung der Vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministerium des Innern zum Staatsangehörigkeitsgesetz (VAH-StAG) vom 1. Juni 2015 (AW-StAG 2014.07)

Historische Fassung

Zur Gewährleistung einheitlicher Standards bei der Wahrnehmung von Staatsangehörigkeitsangelegenheiten nach § 1 StAngZustG weise ich Folgendes allgemein an:

1Soweit in meinen Allgemeinen Weisungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten nichts Abweichendes bestimmt ist, sind der Ausführung des Staatsangehörigkeitsgesetzes sowie der staatsangehörigkeitsrechtlichen Bestimmungen in sonstigen Rechtsvorschriften des Bundes die Vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministerium des Innern zum Staatsangehörigkeitsgesetz (VAH-StAG) vom 1. Juni 20151 zu Grunde zu legen. 2Die Verbindlichkeit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsrecht (StAR-VwV) vom 13. Dezember 20002 bleibt unberührt.

1 Fundstelle im Internet: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Standardartikel/DE/Themen/MigrationIntegration/Staatsang/VorlaeufigeAnwendungshinweise.html

2 Fundstelle im Internet: http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 16. Januar 2014
Inhalt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 14. November 2016
Inhalt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 4. Februar 2020
Inhalt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 19. August 2021
Inhalt neu gefasst durch Allgemeine Weisung vom 29. Juli 2024
Inhalt neu gefasst durch Allgemeine Weisung vom 29. Juli 2024
Inhalt neu gefasst durch Allgemeine Weisung vom 30. Mai 2025

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