Historische Fassung
Allgemeine Weisung in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Nummer 2014.07 an die Staatsangehörigkeitsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg
Einführung der Vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministerium des Innern zum Staatsangehörigkeitsgesetz (VAH-StAG) vom 1. Juni 2015 (AW-StAG 2014.07)
Historische Fassung
Zur Gewährleistung einheitlicher Standards bei der Wahrnehmung von Staatsangehörigkeitsangelegenheiten nach § 1 StAngZustG weise ich Folgendes allgemein an:
1Soweit in meinen Allgemeinen Weisungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten nichts Abweichendes bestimmt ist, sind der Ausführung des Staatsangehörigkeitsgesetzes sowie der staatsangehörigkeitsrechtlichen Bestimmungen in sonstigen Rechtsvorschriften des Bundes die Vorläufigen Anwendungshinweise des Bundesministerium des Innern zum Staatsangehörigkeitsgesetz (VAH-StAG) vom 1. Juni 20151 zu Grunde zu legen. 2Die Verbindlichkeit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsrecht (StAR-VwV) vom 13. Dezember 20002 bleibt unberührt.
1 Fundstelle im Internet: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Standardartikel/DE/Themen/MigrationIntegration/Staatsang/VorlaeufigeAnwendungshinweise.html
2 Fundstelle im Internet: http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de
Änderungshistorie
Zum Vergleichen bitte zwei Fassungen auswählen