Historische Fassung Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Arbeitsgerichtsbarkeit (ArbG-Statistik)
Historische Fassung
I.
Der Ausschuss für Justizstatistik der Landesjustizverwaltungen hat auf seiner letzten Sitzung verschiedene Änderungen der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Arbeitsgerichtsbarkeit (ArbG-Statistik) beschlossen. Aus diesem Grund wird den Arbeitsgerichten ein neuer Sonderdruck der „Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Arbeitsgerichtsbarkeit (ArbG-Statistik) - Stand: 1. Januar 2018“ als PDF-Datei zugänglich gemacht.
II.
Die Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Arbeitsgerichtsbarkeit (ArbG-Statistik) tritt in der neuen Fassung am 1. Januar 2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Allgemeine Verfügung des Ministers der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz vom 17. November 2015 (JMBl. S. 114) außer Kraft.
Potsdam, den 28. November 2017
Der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz
Stefan Ludwig
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 28. November 2017 | JMBl/17, [Nr. 12], S. 105 | |
| Außer Kraft getreten am 1. Januar 2020 durch Allgemeine Verfügung vom 29. November 2019 | JMBl/19, [Nr. 12], S. 152 | |
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