Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Erlass Nr. 01/2016 im Aufenthaltsrecht
Ausländerrecht; Einführung elektronisches Beteiligungsverfahren nach § 73 Abs. 2 und 3 AufenthG über das Bundesverwaltungsamt (BVA)

Historische Fassung

Wie bereits mit unserer Information Nr. 58/2015 vom 14.12.205 mitgeteilt, erfolgt das Beteiligungsverfahren nach § 73 Abs. 2 und 3 AufenthG zukünftig über eine beim BVA angesiedelte elektronische Kommunikationskomponente. Die Teilnahme ist entweder über die jeweilige lokale Ausländersoftware, für die die Hersteller ein Modul zur Verfügung stellen, oder über das Registerportal des BVA möglich.

Die Testphase im Land Brandenburg in den Ausländerbehörden der Landkreise TF und LDS konnte erfolgreich abgeschlossen werden, so dass alle Ausländerbehörden ab sofort Sorge dafür zu tragen haben, dass die Sicherheitsanfragen nach § 72 Abs. 2 AufenthG bei den Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste an das BVA als technischer Mittler gerichtet werden.

Zentraler Ansprechpartner u. a. zur Beantragung des Accounts und Passwortes beim BVA ist:

Herr Terhaag
Tel.: 0228 99-358-1342 oder 0221-758-1342
E-Mail: juergen.terhaag@bva.bund.de

Wegen der Besonderheiten in Bezug auf das Landeskriminalamt verweise ich auf die o. g. Information Nr. 58 / 2015.

Im Vorfeld auf den sich in der Abstimmung befindlichen überarbeiteten Erlass zur Beteiligung der Sicherheitsbehörden bei der Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels nach dem AufenthG überlasse ich die nach wie vor gültige Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 73 Abs. 2 und 3 Satz 1 Aufenthaltsgesetz mit dem Hinweis, dass diese als „VS - Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft ist.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 19. Januar 2016
Außer Kraft getreten durch Allgemeine Weisung Nr. 01/2018 vom 20. Februar 2018

Zum Vergleichen bitte zwei Fassungen auswählen