Historische Fassung
Erlass Nr. 6/2015 im Ausländerrecht
Bereinigung der Zahlen vollziehbar Ausreisepflichtiger, Überprüfung der Datensätze im Ausländerzentralregister (AZR)
Historische Fassung
Auf der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zur Asyl- und Flüchtlingspolitik am 24. September 2015 verabredeten die Beteiligten eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen, um die konsequente Rückführung vollziehbar ausreisepflichtiger Personen zu fördern.
Zur Sicherstellung eines dafür erforderlichen verlässlichen Datenbestandes haben sich die Länder auf der 10. Sitzung des Bund-Länder-Koordinierungsstabes Asyl am 28. Oktober 2015 darauf geeinigt, eine Überprüfung der im AZR vorhandenen Datensätze von ausreisepflichtigen Ausländern mit und ohne Duldung vorzunehmen. Hierfür hat das BAMF Übersichten der Einzeldatensätze zur Verfügung gestellt, die je Ausländerbehörde als Anlage beigefügt sind.
Ich bitte um Überprüfung der Datensätze auf ihre Aktualität und ggf. um notwendige Korrekturen im AZR. Die Korrekturen sind bis zum 1. März 2016 abzuschließen.
Dieser Erlass tritt mit Veröffentlichung in Kraft.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 9. Dezember 2015 | ||
| Außer Kraft getreten durch Allgemeine Anweisung Nr. 01/2018 vom 20. Februar 2018 | ||
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