Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Erlass Nr. 12/2014
Rückführungen nach Westafrika (Ebola-Gebiete)

Historische Fassung

Aufgrund der Entwicklung der Ebola-Erkrankungen in einigen westafrikanischen Staaten und dem damit einhergehenden Gesundheitsrisiko für Personen, die in die von Ebola betroffenen Gebiete zurückkehren müssen, wird Folgendes angeordnet:

Für ausreisepflichtige Ausländer, deren Rückführung nach Sierra-Leone, Liberia, Guinea, Nigeria, den Senegal und Republik Kongo beabsichtigt ist, ist die Verhältnismäßigkeit der Rückführung eingehend zu prüfen. Das Prüfungsergebnis ist aktenkundig zu machen und dem Ministerium des Innern und für Kommunales vor Vollzug der Rückführung vorzulegen. Die Rückführung darf nur im Benehmen mit der Aufsichtsbehörde durchgeführt werden.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 17. November 2014
Außer Kraft getreten durch Erlass Nr. 12/2017 vom 19. Dezember 2017

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