Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen
Verteilung der Beiträge im Jahr 2007

Historische Fassung

Mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern - D I 5 - 213 100 - 82/4 - vom 10. November 2006 wird die Information der Deutschen Rentenversicherung über die Verteilung der Beitragszahlungen für Pflegepersonen durch die Beihilfefestsetzungsstellen im Jahr 2007 bekannt gegeben. Die Beitragszahlung ist wie folgt zu leisten:

  • zu 36,183 % an den für den Sitz der Festsetzungsstelle zuständigen Regionalträger und
  • zu 63,817 % an die Deutsche Rentenversicherung Bund.
Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 28. November 2006
Außer Kraft getreten durch Verwaltungsvorschrift vom 28. September 2009 ABl./09, [Nr. 41], S. 2047

Zum Vergleichen bitte zwei Fassungen auswählen