Historische Fassung
Rentenversicherungsbeiträge für Pflegepersonen
Verteilung der Beiträge im Jahr 2007
Historische Fassung
Mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern - D I 5 - 213 100 - 82/4 - vom 10. November 2006 wird die Information der Deutschen Rentenversicherung über die Verteilung der Beitragszahlungen für Pflegepersonen durch die Beihilfefestsetzungsstellen im Jahr 2007 bekannt gegeben. Die Beitragszahlung ist wie folgt zu leisten:
- zu 36,183 % an den für den Sitz der Festsetzungsstelle zuständigen Regionalträger und
- zu 63,817 % an die Deutsche Rentenversicherung Bund.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 28. November 2006 | ||
| Außer Kraft getreten durch Verwaltungsvorschrift vom 28. September 2009 | ABl./09, [Nr. 41], S. 2047 | |
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