Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Rahmenvereinbarung zum Prozess der Verwaltungsoptimierung vom 7. Juli 1999 in der Fassung der 1. Änderung vom 20. Juni 2002

Historische Fassung

Am 20. Juni 2002 hat die Landesregierung mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und der Gewerkschaft der Polizei (GdP) sowie mit dem dbb - beamtenbund und tarifunion - die als Anlage beigefügte Rahmenvereinbarung zum Prozess der Verwaltungsoptimierung unterzeichnet. Mit dieser Vereinbarung wird die Rahmenvereinbarung vom 7. Juli 1999 über die bisherige Laufzeit (30. Juni 2003) hinaus verlängert. Darüber hinaus werden im Text der Vereinbarung Klarstellungen vorgenommen, die aus den Erfahrungen der Praxis gewonnen wurden und die insbesondere die Arbeit der Gremien zur Verwaltungsoptimierung für die Beschäftigten transparenter machen sollen. Im Einzelnen wird auf folgende Punkte hingewiesen:

  • Die fortgeschriebene Rahmenvereinbarung gilt bis zum 31. Dezember 2006.
  • In Abschnitt I. A. - Einbeziehung - Prozess der Verwaltungsoptimierung - ist eine Konkretisierung der Projektdefinition vorgenommen worden. Während in der bisherigen Fassung der Rahmenvereinbarung bei der Definition der Maßnahmen im Optimierungsprozess darauf abgestellt wurde, wer diese Maßnahmen erarbeitet hat (Gremien), wird mit der neuen Definition der Projekte eine inhaltliche Beschreibung vorgenommen (Verbesserung der Aufbau- und Ablauforganisation mit Auswirkungen auf die Beschäftigten im Landesdienst).
  • Der bisherige Begriff “Staatssekretärsausschuss wird durch den Begriff “Ausschuss für Verwaltungsoptimierung (AVO)“ ersetzt.
  • Im Abschnitt I. B. - Gremien und Verfahren - werden in der fortgeschriebenen Rahmenvereinbarung die Gremien zur Begleitung des Prozesses der Verwaltungsoptimierung (Beirat, AVO und ressortinterne Projektgruppen) zum besseren Verständnis einzeln aufgeführt und mit ihren Aufgaben näher beschrieben.
  • Die weiteren vorgenommenen Änderungen sind rein redaktioneller Art und dienen überwiegend der sprachlichen Anpassung.
  • Im Übrigen bleibt die Rahmenvereinbarung vom 7. Juli 1999 inhaltlich unverändert. Dies gilt ausdrücklich auch für die Schutzbestimmungen in Abschnitt II. der Vereinbarung.
  • Die Richtlinie der Ministerin der Finanzen des Landes Brandenburg für eine übergangsweise Vergütungs- und Lohnsicherung im Zuge von Maßnahmen der Verwaltungsoptimierung vom 7. Juli 1999 gilt für die Laufzeit der neuen Rahmenvereinbarung fort.

In einer gemeinsamen Presseerklärung aus Anlass der Unterzeichnung haben Landesregierung und Gewerkschaften die besondere Bedeutung der fortgeschriebenen Rahmenvereinbarung, die dazu dienen soll, den Prozess der Optimierung der Landesverwaltung voranzubringen, hervorgehoben. Damit verbunden ist die Erwartung, dass sich die Beschäftigten - insbesondere unter Berücksichtigung des weiterhin eingeräumten weitgehenden Schutzes vor betriebsbedingten Kündigungen - auch künftig motiviert und mit Engagement an dem Optimierungsprozess beteiligen.

Die in meinem Rundschreiben vom 15. Juli 1999 - Az. w. o.- gegebenen Hinweise zur Durchführung der Rahmenvereinbarung gelten fort.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Außer Kraft getreten am 31. Dezember 2006 durch Zeitablauf vom 2. Juli 2002
Ursprüngliche Fassung vom 2. Juli 2002

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