Landesregierung Brandenburg

Ursprüngliche Fassung Bekanntmachung des Abkommens zwischen dem Bundesministerium des Innern, der Senatsverwaltung für Inneres und Sport des Landes Berlin, der Freien und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Finanzbehörde, der Anstalt Dataport der Länder Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sowie der Freien und Hansestädte Hamburg und Bremen und dem Ministerium des Innern des Landes Brandenburg über die Durchführung eines verwaltungswissenschaftlichen Forschungsvorhabens mit der Bezeichnung „Staatlicher Wandel im Informationszeitalter“

Ursprüngliche Fassung

Bekanntmachung des Abkommens zwischen dem Bundesministerium des Innern, der Senatsverwaltung für Inneres und Sport des Landes Berlin, der Freien und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Finanzbehörde, der Anstalt Dataport der Länder Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sowie der Freien und Hansestädte Hamburg und Bremen und dem Ministerium des Innern des Landes Brandenburg über die Durchführung eines verwaltungswissenschaftlichen Forschungsvorhabens mit der Bezeichnung "Staatlicher Wandel im Informationszeitalter"

Das in Potsdam am 8. Dezember 2010 unterzeichnete Abkommen zwischen dem Bundesministerium des Innern, der Senatsverwaltung für Inneres und Sport des Landes Berlin, der Freien und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Finanzbehörde und der Anstalt Dataport der Länder Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sowie der Freien und Hansestädte Hamburg und Bremen und dem Ministerium des Innern des Landes Brandenburg über die Durchführung eines verwaltungswissenschaftlichen Forschungsvorhabens mit der Bezeichnung "Staatlicher Wandel im Informationszeitalter" ist nach seinem § 6 am 14. Dezember 2010 in Kraft getreten. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

Potsdam, 27. Dezember 2010

Der Minister des Innern des Landes Brandenburg

Dr. Dietmar Woidke

Verwaltungsabkommen

zwischen

dem Bundesministerium des Innern,

der Senatsverwaltung für Inneres und Sport des Landes Berlin,

der Freien und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Finanzbehörde,

der Anstalt Dataport der Länder Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sowie der Freien und Hansestädte Hamburg und Bremen,

und

dem Ministerium des Innern des Landes Brandenburg

- zusammen im Folgenden: Die Parteien -

über die Durchführung eines verwaltungswissenschaftlichen Forschungsvorhabens mit der Bezeichnung

"Staatlicher Wandel im Informationszeitalter"

Die Parteien kommen überein:

Präambel

E-GOVERNMENT ist gegenwärtig eine der bedeutendsten Herausforderungen für die Staats- und Verwaltungsorganisation der Bundesrepublik. Während die traditionelle Staatsorganisation und das heute existierende Gefüge öffentlicher Institutionen noch weitgehend geprägt sind von der Staatsauffassung und den Verwaltungsprinzipien des 19. Jahrhunderts, haben neue Informations- und Kommunikationstechnologien (IuK) bereits in hohem Maße staatliche wie gesellschaftliche Strukturen durchdrungen und nehmen Einfluss auf die organisatorischen Grundprinzipien von Staat und Verwaltung. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob nicht die bestehenden Organisationsprinzipien der deutschen öffentlichen Verwaltung unter Berücksichtigung der Möglichkeiten moderner IuK weiterzuentwickeln sind.

DIE PARTEIEN sind sich einig, gemeinsam nach Maßgabe dieses Verwaltungsabkommens die Durchführung eines verwaltungswissenschaftlichen Grundlagenforschungsprojekts "Staatlicher Wandel im Informationszeitalter" zu fördern und zu finanzieren. In dem Forschungsprojekt sollen ebenenübergreifend zukunftsorientierte Organisations- und Verfahrensprinzipien von Staat und Verwaltung in Anbetracht der Herausforderungen durch die Informationstechnologie erforscht und entwickelt werden. Die Parteien erhoffen sich von dem Forschungsprojekt neue Erkenntnisse und weiterführende Ansätze für die strategische Ausrichtung und eine nachhaltige Modernisierungsplanung der öffentlichen Verwaltung. Den Abschluss des Forschungsprojektes sollen daher konkrete Handlungsempfehlungen mit unmittelbarem Bezug zur Verwaltungspraxis bilden. Einzelheiten zu den Inhalten ergeben sich aus der Anlage 1 dieses Abkommens.

DAS FORSCHUNGSVORHABEN soll aus zweckgebundenen Haushaltsmitteln der Parteien finanziert und nach dem in Anlage 1 dieses Abkommens skizzierten Verfahren unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Vorgaben, insbesondere des Grundsatzes der sparsamen Verwendung von Haushaltsmitteln, gefördert werden.

§ 1
Gegenstand des Verwaltungsabkommens

(1) Die Parteien finanzieren gemeinschaftlich nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Verwaltungsabkommens in den Jahren 2011 bis 2013 einen Forschungsauftrag "Staatlicher Wandel im Informationszeitalter".

(2) Die Förderung des Forschungsvorhabens erfolgt nach den Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung Brandenburg (LHO), insbesondere der §§ 23 und 44 im Wege der Zuwendung auf Grundlage eines zu veröffentlichenden wettbewerblichen Verfahrens. An den Ergebnissen des Forschungsvorhabens sind den Parteien einfache Nutzungsrechte einzuräumen; im Übrigen verbleiben sie im Eigentum des Auftragnehmers, dem die Pflicht zur Veröffentlichung zu übertragen ist.

§ 2
Finanzierung und Zahlungsverkehr

(1) Der Finanzierungsanteil des Bundes beträgt 80 % der Gesamtkosten inklusive Mehrwertsteuer zur Durchführung des Vorhabens, höchstens jedoch 640.000 € (in Worten: Sechshundertundvierzigtausend Euro).

(2) Die Länder sowie die Anstalt Dataport tragen einen Kofinanzierungsanteil von 20% der Gesamtkosten zur Durchführung des Vorhabens inklusive Mehrwertsteuer, höchstens jedoch 160.000 € (in Worten: Einhundertundsechzigtausend Euro), dessen Aufteilung sich aus Anlage 2 dieses Verwaltungsabkommens ergibt. Das Land Brandenburg erbringt seinen Anteil ausschließlich in Form von Personalleistungen für die Führung der Geschäftsstelle nach § 4 dieses Abkommens.

(3) Die Überweisung der Bundesmittel erfolgt einmalig auf Anforderung der Geschäftsstelle nach § 4 dieses Abkommens. Die Überweisungen der Mittel der Kofinanzierungspartner erfolgen in jährlichen Teilbeträgen auf Anforderung der Geschäftsstelle. Die Mittel werden auf ein vom Ministerium des Innern des Landes Brandenburg zu benennendes Konto überwiesen.

(4) Die Parteien versichern gegenseitig, dass gemäß den für sie jeweils maßgeblichen haushaltsrechtlichen Bestimmungen keine dem Verfahren nach Anlage 1 dieses Abkommens entgegenstehenden Zweckbindungsklauseln bezüglich der Mittelverwendung bestehen.

§ 3
Zusammenarbeit

(1) Die Zusammenarbeit der Parteien erfolgt auf Grundlage der Projektorganisation gemäß Anlage 3 dieses Abkommens. Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit erfolgen im Einzelfall nach gegenseitiger Abstimmung. Auftretende Meinungsverschiedenheiten aus diesem Verwaltungsabkommen, auch solche, die erst nach ihrer Beendigung entstehen, versuchen die Vertragspartner gütlich beizulegen.

(2) Die Abstimmung der Ergebnisse des Verfahrens nach § 1 Absatz 2 Satz 1 dieses Abkommens sowie der Auswahl des Zuwendungsempfängers erfolgt im Einvernehmen der Parteien.

§ 4
Geschäftsstelle

(1) Das Land Brandenburg richtet für die Dauer des Projektes eine Geschäftsstelle ein und trägt deren Kosten.

(2) Die Geschäftsstelle ist Bewilligungsbehörde im Sinne von § 23 der LHO. Daneben obliegen ihr die Abstimmung der Projektinhalte mit den Parteien und die Kommunikation mit dem Zuwendungsempfänger.

§ 5
Rechte und Pflichten der Parteien

(1) Das Land Brandenburg verpflichtet sich, den am Verwaltungsabkommen beteiligten Parteien umgehend mitzuteilen, wenn sich wesentliche Annahmen, die für die Bezuschussung relevant sind, als unzutreffend erweisen.

(2) Das Land Brandenburg verpflichtet sich, den übrigen beteiligten Parteien die zweckentsprechende Verwendung der gewährten Finanzierungsmittel nachzuweisen. Hierzu leitet das Land Brandenburg den Parteien nach Ablauf des Haushaltsjahres einen Bericht über die Verwendungsnachweisprüfung zu.

(3) Nicht oder nicht zweckentsprechend verwendete Finanzierungsmittel, die vom Zuwendungsempfänger zurückzuzahlen sind, stehen den Parteien anteilig im Verhältnis ihrer jeweiligen Finanzierungsbeiträge zu. Das Land Brandenburg verpflichtet sich, die zur Durchsetzung entsprechender Rückzahlungsforderungen erforderlichen Maßnahmen vorzunehmen. Ansprüche der übrigen beteiligten Parteien gegenüber dem Land Brandenburg auf Erstattung nicht geleisteter Rückzahlungen des Zuwendungsempfängers oder hieraus resultierender Zinsforderungen sind ausgeschlossen.

(4) Ansprüche der Parteien gegeneinander auf Ersatz von Schäden sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Dies gilt auch für mittelbare Schäden.

§ 6
Inkrafttreten und Laufzeit

Dieses Verwaltungsabkommen tritt mit dem Datum der Unterzeichnung durch die Parteien in Kraft und endet mit Abschluss des Forschungsvorhabens und Vorlage der Forschungsergebnisse, spätestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren ab Unterzeichnung.

§ 7
Schlussbestimmungen

(1) Sollte eine Bestimmung dieses Verwaltungsabkommens unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses Verwaltungsabkommens nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige rechtlich zulässige Regelung, die bei objektiver Betrachtung dem Sinn und Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Verwaltungsabkommens bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für Abreden zu dieser Schriftformvereinbarung.

Berlin, den 14.12.2010Berlin, den 13.12.2010Hamburg, den 14.12.2010Altenholz, den 10.12.2010Potsdam, den 8.12.2010
Für das Bundesministerium des InnernFür die Senatsverwaltung für Inneres und Sport des Landes BerlinFür die Finanzbehörde der Freien und Hansestadt HamburgFür die Anstalt Dataport der Länder Schleswig-Holsteinund Mecklenburg-Vorpommern sowie der Freien und Hansestädte Hamburg und BremenFür das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg
gez. Beate Lohmanngez. Manfred Pasuttigez. Steiningergez. Dr. Johann Bizergez. J. Wollny
Unterschrift, Abteilungsleiterin OUnterschrift, Referatsleiter ZS CUnterschrift, AmtsleiterUnterschrift, VorstandUnterschrift, Abteilungsleiter I

Anlage 1 | nach oben

IDEENWETTBEWERB
zur Förderung eines Forschungsprojekts zur Entwicklung zukunftsorientierter Modelle für Regieren und Verwalten in Anbetracht der Herausforderungen durch die Informationstechnologie

Ministerium des Innern des Landes Brandenburg
am 27. Dezember 2010

1. Hintergrund und Ziele

E-Government ist gegenwärtig eine der bedeutendsten Herausforderungen für die Staats- und Verwaltungsorganisation der Bundesrepublik. Neue IuK haben heute bereits in hohem Maße staatliche wie gesellschaftliche Strukturen durchdrungen und nehmen Einfluss auf die organisatorischen Grundprinzipien von Staat und Verwaltung. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob nicht die bestehenden Organisationsprinzipien der deutschen öffentlichen Verwaltung unter Berücksichtigung der Möglichkeiten moderner IuK weiterzuentwickeln sind. Dabei ist von besonderem Interesse, ob und gegebenenfalls welche Auswirkungen die neue IuK behördenintern und auf übergreifende Behördenstrukturen hat. Auch die Frage einer Bund-Länder-übergreifenden Zusammenarbeit muss betrachtet werden.

An dieser Stelle setzt der Ideenwettbewerb zur Förderung eines Forschungsprojekts zur Entwicklung und Konzipierung von zukunftsorientierten Verwaltungsmodellen angesichts der heutigen und in den nächsten Jahren absehbaren Möglichkeiten der Anwendung der IuK an. Rechtliche Grundlage der Projektförderung sind die §§ 44, 23 der LHO in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. April 1999 (GVBl. I S. 106), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 28. Juni 2006 (GVBl. I S. 74, 85) in Verbindung mit den Verwaltungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (VV-LHO) vom 17. Mai 2000 (ABl. S. 666), 21. August 2000 (ABl. S. 786) und 15. August 2001 (ABl. S. 698), zuletzt geändert durch den Erlass des Ministeriums der Finanzen - 21 - H 1007.55 und 44 -001/09 - vom 11. Februar 2009 (ABl. S. 321) zu § 44 LHO und der Anlage 2 zu VV Nr. 5.1 zu § 44 (Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung - ANBest-P).

Mit der Förderung soll ein Forschungsprojekt durchgeführt werden, um neue Erkenntnisse und weiterführende Ansätze für die strategische Ausrichtung von E-Government und eine nachhaltige Modernisierungsplanung der öffentlichen Verwaltung zu gewinnen. Im Ergebnis des Forschungsvorhabens sind konkrete Handlungsempfehlungen zu formulieren, die nach Möglichkeit unmittelbar in der Verwaltungspraxis umgesetzt werden können. Die Handlungsempfehlungen sollen die vier Säulen "Bund", "Land", "Länderübergreifend" und "Bund-Länder-übergreifend" behandeln. Die Empfehlungen sollen Antworten darauf geben, wie die Verwaltungsarbeit der Zukunft unter sich ständig verändernden Rahmenbedingungen gestaltet werden kann und muss. Vorhandene oder in Arbeit befindliche strategische Ansätze in Bund und Ländern, wie die Studie "ServiceStadt Berlin 2016" oder die Vorüberlegungen zu einer Gemeinsamen Anlaufstelle der Berliner Verwaltung müssen dabei Berücksichtigung finden.

Die Handlungsempfehlungen sollen anhand konkreter Beispiele aus der Verwaltungspraxis verdeutlicht werden, wobei sich ein Beispiel auf Behördengänge im Zusammenhang mit der Betreuung von Kindern erstrecken soll. Dabei sollen Maßnahmen mit Leistungsbezug, insbesondere die Bündelung der Auszahlungsmodalitäten im Vordergrund der Betrachtung stehen.

2. Teilnahmebedingungen

Mit einem Ideenwettbewerb soll eine geeignete Forschungseinrichtung beziehungsweise ein geeigneter Forschungsverbund identifiziert werden, die beziehungsweise der für die Entwicklung und Konzipierung von neuen Ansätzen und Modellen für Regieren und Verwalten auf Grundlage der IuK geeignet ist. Die erfolgreiche Teilnahme am Wettbewerb ist Voraussetzung für die Förderung. Erfolgreich ist derjenige Beitrag zum Ideenwettbewerb, der als förderungswürdig ausgewählt wird.

Teilnahmeberechtigt sind wissenschaftliche Forschungseinrichtungen sowie sonstige gemeinnützige Forschungseinrichtungen und Forschungsverbünde von wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen.

Die Förderung soll als Zuwendung zur Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zur Deckung der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden. Die Förderung beträgt bis zu maximal 730.000 Euro inklusive Umsatzsteuer bei einer Projektlaufzeit von bis zu drei Jahren, längstens jedoch bis Ende 2013, nach Maßgabe jährlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel. Die Zuwendung soll grundsätzlich im Wege der Anteilfinanzierung gewährt werden. Es wird erwartet, dass der Interessent bereits jetzt sein Interesse an der Durchführung der Maßnahme durch den Einsatz eigener Mittel zum Ausdruck bringt. Eine Vollfinanzierung kann im Ausnahmefall gewährt werden, sofern der Interessent glaubhaft macht über keine Eigenmittel zu verfügen. Projekte, die bereits Gegenstand einer öffentlichen Förderung waren oder bereits begonnen wurden, werden nicht gefördert. Ein erfolgreicher Abschluss des Antragsverfahrens zur Gewährung der Zuwendung bleibt gleichwohl vorbehalten.

Förderfähig sind die zur Entwicklung und Konzipierung von zukunftsfähigen Verwaltungsmodellen erforderlichen personellen und sächlichen Ausgaben der Forschungseinrichtung oder des Forschungsverbundes.

Rechtsansprüche auf Förderung bestehen nicht. Die Erstattung von Auslagen oder Aufwendungen zum Zwecke der Teilnahme an dem Ideenwettbewerb ist ausgeschlossen.

3. Teilnahmeverfahren

Die Teilnahme am Ideenwettbewerb erfolgt auf Basis einer Forschungsskizze (max. 20 DIN-A4-Seiten) mit

  1. Angaben zur antragstellenden Forschungseinrichtung/zum antragstellenden Forschungsverbund
    • antragstellende Forschungseinrichtung/antragstellender Forschungsverbund (Sitz, Größe)
    • Forschungsfelder
    • fachliches Know-how, insbesondere
      • (tabellarischer) Lebenslauf
      • berufliche Vitae der Projektmitarbeiter/innen/der Projektleitung, aus der die zur Bearbeitung des Forschungsgegenstandes notwendige wissenschaftliche Qualifikation hervorgeht
      • Nachweise des Berufsabschlusses, gegebenenfalls Nachweis für Zusatzqualifikationen
      • Liste der Veröffentlichungen
    • Referenzen/Erfahrungen zu inhaltsverwandten Projektdurchführungen, einschließlich
      • kurzer schriftlicher Darstellung einschlägiger wissenschaftlicher Vorarbeiten
      • Kurzbeschreibung von Referenzprojekten mit Angabe von Kontaktdaten des Ansprechpartners für Rückfragen zum Projekt
    • spezielle Kenntnisse im Hinblick auf länderübergreifende Verwaltungskooperation sowie Unterschiede und Gemeinsamkeiten bei der Administration in Flächenländern und Metropolregionen (zum Beispiel Berlin/ Brandenburg)
    • Kooperationserfahrungen in einschlägigen Fachgremien, Netzwerken oder Forschungsverbünden (national/international) insbesondere auch in den Bereichen Organisationswissenschaft, Verwaltungsorganisation/-management und E-Government
  2. Angaben zur geplanten Herangehensweise und zu vorgesehenen Ergebnissen
    • Beschreibung der zu untersuchenden Forschungsthemen und -fragen
    • Beschreibung der methodischen Herangehensweise
    • Berücksichtigung von bereits vorhandenen wie auch geplanten elektronischen Lösungen und aktuellen Reformentwicklungen (zum Beispiel EU-Dienstleistungsrichtlinie, Verwaltungszusammenarbeit gemäß Artikel 91c GG)
  3. Angaben zur Kosten- und Zeitplanung
    • Meilensteinplan und wesentliche Zwischenschritte
    • Spezifizierung der Kostendarstellung bezüglich der voraussichtlichen Sach- und Personalkosten

Projektskizzen sind schriftlich bis zum 28. Februar 2011 im Ministerium des Innern des Landes Brandenburg, Abteilung I, Frau Grigull, Henning-von-Tresckow-Straße 9 - 13, 14467 Potsdam einzureichen. Zeitgleich sind sie in elektronischer Form per E-Mail (Formate: PDF, Microsoft Word; Dateigröße max. 5 MB) zu senden an: Yvonne.Grigull@mi.brandenburg.de. Die Kosten für die Wettbewerbsteilnahme tragen die Teilnehmer selbst.

4. Bewertungskriterien

Der Ideenwettbewerb zielt auf ein Forschungsvorhaben zur Entwicklung neuer Strukturen und Formen staatlichen Handelns auf Grundlage der heutigen und in näherer Zukunft absehbaren technischen Möglichkeiten. Eine informationstechnische Sicht auf das Thema E-Government ist allein nicht ausreichend. Vielmehr soll das Thema aus organisationswissenschaftlicher Sicht betrachtet werden.

Kriterien für die Bewertung der eingereichten Forschungsskizzen sind:

  1. Kriterien zur Projektdurchführung
    • Projektgesamtplanung
    • Nachvollziehbarkeit der Kostendarstellung
    • Darstellung der Projektorganisation und der Durchführung der Projektleitung
  2. Kriterien zu den Projektinhalten
    • Fachliches Know-how
    • Methodisches Wissen

Auskünfte zum Teilnahmewettbewerb sind erhältlich bei der Durchführungsinstanz, Frau Grigull, Tel. 0331 866-2113, E-Mail: Yvonne.Grigull@mi.brandenburg.de.

5. Zeitplanung

Teilnahmewettbewerb

  • Einsendeschluss: 28. Februar 2011
  • Bewertung und Auswahl eines förderfähigen Forschungsprojekts durch eine Jury
  • Bekanntgabe der Jury-Entscheidung bis zum 25. März 2011
  • Antragstellung durch den Gewinner des Ideenwettbewerbs bis zum 4. April 2011

Durchführung

  • voraussichtlicher Projektstart: 8. April 2011
  • voraussichtlicher Abschluss des Projekts: 30. Dezember 2013.

Anlage 2 | nach oben

Kofinanzierungsanteile

(§ 2 Absatz 2 des Verwaltungsabkommens)

Land/AnstaltKofinanzierungsanteil in Euro
Land Brandenburg70.000*
Land Berlin60.000
Freie und Hansestadt Hamburg15.000
Dataport15.000

* angesetzt werden die kalkulatorischen Kosten der Geschäftsstelle [~ 1/2 Stelle höherer Dienst über 3 Jahre]

Anlage 3 | nach oben

Projektorganisation

(§ 3 Satz 1 des Verwaltungsabkommens)

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Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 27. Dezember 2010 ABl./11, [Nr. 4], S. 151
§ 1 Absatz 1 und § 6 neu gefasst durch 1. Änderung des Verwaltungsabkommens vom 15. April 2013 ABl./13, [Nr. 49], S. 2930
am 30.11.2014 außer Kraft getreten durch 2. Änderung des Verwaltungsabkommens vom 26. November 2014 ABl./15, [Nr. 1], S. 03
§ 6 neu gefasst durch 2. Änderung des Verwaltungsabkommens vom 26. November 2014 ABl./15, [Nr. 1], S. 03

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