Historische Fassung Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg -Vermeidung von Schäden an Fahrbahndecken aus Beton infolge von Alkali-Kieselsäure-Reaktion
Historische Fassung
Der Runderlass richtet sich an
- die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg,
- die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.
Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nummer 12/2006 vom 17. Mai 2006 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Regelungen zur Vermeidung von Schäden an Fahrbahndecken aus Beton infolge von Alkali-Kieselsäure-Reaktion an Bundesfernstraßen bekannt gegeben.
Diese Regelungen wurden mit Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung, Abteilung 5, Nummer 18/2006 - Straßenbau vom 16. Juni 2006 (ABl. S. 474) für Bundesfern- und Landesstraßen eingeführt sowie für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen zur Anwendung empfohlen. Die Regelungen gelten unverändert fort.
Gemäß dem Landesorganisationsgesetz vom 24. Mai 2004 (GVBl. I S. 186), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (GVBl. I S. 367, 368) geändert worden ist, wird die Geltungsdauer des Runderlasses des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung, Abteilung 5, Nummer 18/2006 - Straßenbau bis zum 16. Juni 2016 verlängert.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 18. Mai 2011 | ABl./11, [Nr. 27], S. 1137 | |
| am 24.04.2013 außer Kraft getreten durch Runderlass des MIL vom 25. April 2013 | ABl./13, [Nr. 21], S. 1516 | |
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