Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Bestimmungen über die Aufbewahrungsfristen für das Schriftgut der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Staatsanwaltschaften und der Justizvollzugsbehörden (Aufbewahrungsbestimmungen - AufbewBest)

Historische Fassung

I.

Die Bestimmungen über die Aufbewahrungsfristen für das Schriftgut der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Staatsanwaltschaften und der Justizvollzugsbehörden ‑ Aufbewahrungsbestimmungen - werden nach Abstimmung zwischen den Landesjustizverwaltungen geändert und mit Stand vom 1. Juni 2005 neu herausgegeben.

Den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit, den Staatsanwaltschaften und den Justizvollzugsbehörden wird jeweils ein Exemplar der Aufbewahrungsbestimmungen zur Verfügung gestellt. Daneben wird eine PDF-Datei herausgegeben, die auf den ADV-Systemen der Geschäftsstellen und Serviceeinheiten aufzunehmen ist.

II.

Die Aufbewahrungsbestimmungen (Stand: 1. Juni 2005) treten zum 1. Juni 2005 in Kraft. Gleichzeitig treten die mit Allgemeiner Verfügung vom 31. Oktober 2004 (JMBl. S. 114) in Kraft gesetzten Aufbewahrungsbestimmungen (Stand: 1. Januar 2005) außer Kraft.

Potsdam, den 13. Mai 2005

Die Ministerin der Justiz

Beate Blechinger

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 13. Mai 2005 JMBl/05, [Nr. 6], S. 53
Außer Kraft getreten am 1. April 2006 durch Allgemeine Verfügung vom 23. Februar 2006 JMBl/06, [Nr. 3], S. 30

Zum Vergleichen bitte zwei Fassungen auswählen