Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Bestimmungen über die Aufbewahrungsfristen für das Schriftgut der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Staatsanwaltschaften und der Justizvollzugsbehörden (Aufbewahrungsbestimmungen - AufbewBest)

Historische Fassung

I.

Die Bestimmungen über die Aufbewahrungsfristen für das Schriftgut der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Staatsanwaltschaften und der Justizvollzugsbehörden ‑ Aufbewahrungsbestimmungen - wurden nach Abstimmung zwischen den Landesjustizverwaltungen neu gefasst. Aus diesem Grund werden die Aufbewahrungsbestimmungen für das Land Brandenburg mit Stand 1. Januar 2005 neu herausgegeben. Den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit, den Staatsanwaltschaften und den Justizvollzugsbehörden wird jeweils ein Exemplar der Aufbewahrungsbestimmungen zur Verfügung gestellt. Daneben wird eine PDF-Datei herausgegeben, die auf den ADV-Systemen der Geschäftsstellen und Serviceeinheiten aufzunehmen ist.

II.

Die Aufbewahrungsbestimmungen (Stand: 1. Januar 2005) werden zum 1. Januar 2005 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig treten die als Sonderdruck erschienenen Aufbewahrungsbestimmungen (Stand: 1992) - Allgemeine Verfügung vom 2. Juni 1992 (JMBl. S. 78) -, zuletzt geändert durch Allgemeine Verfügung vom 1. September 1999 (JMBl. S. 150), außer Kraft.

Potsdam, den 31. Oktober 2004

Die Ministerin der Justiz

Beate Blechinger

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 31. Oktober 2004 JMBl/04, [Nr. 11], S. 114
Außer Kraft getreten am 1. Juni 2005 durch Allgemeine Verfügung vom 13. Mai 2005 JMBl/05, [Nr. 6], S. 53

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