Ursprüngliche Fassung Veröffentlichung gerichtlicher Entscheidungen im Justizministerialblatt für das Land Brandenburg
Ursprüngliche Fassung
- Im Justizministerialblatt für das Land Brandenburg werden Entscheidungen der Gerichte des Landes - einschließlich zwischen mehreren Spruchkörpern abgestimmter Grundsätze der Rechtsprechung - veröffentlicht, die von allgemeiner Bedeutung sind. In erster Linie kommen Rechtsmittelentscheidungen in Betracht.
- Die zur Veröffentlichung geeigneten Entscheidungen sind über den Präsidenten des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, den Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts für das Land Brandenburg bzw. den Präsidenten des Finanzgerichts des Landes Brandenburg an das Ministerium der Justiz, Referat I/7 zu übersenden.
- Das Honorar für jede Veröffentlichung beträgt 25,- DM und wird an denjenigen gezahlt, der die vorbereitenden Arbeiten für die Veröffentlichung durchgeführt und die Entscheidung mit Leitsatz versehen hat. Eine Honorierung entfällt, wenn diese vorbereitenden Arbeiten zum dienstlichen Aufgabenbereich des Bediensteten gehören.
- Diese Allgemeine Verfügung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Gleichzeitig wird die Allgemeine Verfügung vom 26. März 1991 - 1202-I.1 - (JMBl. Nr. 1 S. 3) aufgehoben.
Potsdam, den 28. März 1994
Der Minister der Justiz
In Vertretung
Dr. Faupel
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 28. März 1994 | JMBl/94, [Nr. 5], S. 66 | |
| Nr. 2 geändert durch Allgemeine Verfügung vom 11. Dezember 2006 | JMBl/07, [Nr. 1], S. 3 | |
| Nrn. 1 bis 3 geändert durch Allgemeine Verfügung vom 10. Juni 2008 | JMBl/08, [Nr. 7], S. 74 | |
| aufgehoben durch Allgemeine Verfügung vom 15. November 2023 | JMBl/23, [Nr. 12], S. 201 | |
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