Landesregierung Brandenburg

Ursprüngliche Fassung Zweigstellen der Staatsanwaltschaften im Land Brandenburg

Ursprüngliche Fassung

I.

Gemäß § 5 Abs. 3 des Gesetzes zur Neuordnung der or-dentli-chen Gerichtsbarkeit und zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes im Land Brandenburg vom 14. Juni 1993 sind bei folgenden Staatsanwaltschaften Zweigstellen eingerichtet:

  1. bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) für den Bezirk der Amtsgerichte Bad Freienwalde, Bernau, Eberswalde, Strausberg und Schwedt die Zweigstelle in Eberswalde,
  2. bei der Staatsanwaltschaft Potsdam für den Bezirk der Amtsgerichte Königs Wusterhausen, Luckenwalde und Zossen die Zweigstelle in Luckenwalde.

II.

Die Allgemeine Verfügung vom 23. August 1994 (3262-III.14), JMBl. S. 133 wird aufgehoben.

III.

Die Allgemeine Verfügung tritt am 1. Oktober 1996 in Kraft.

Potsdam, den 6. September 1996

Der Minister der Justiz und für Bundes- und Europaangelegenheiten

Dr. Bräutigam

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 6. September 1996 JMBl/96, [Nr. 10], S. 124
Abschnitt I geändert durch Allgemeine Verfügung vom 12. Januar 1999 JMBl/99, [Nr. 1], S. 7
Abschnitt I durch Allgemeine Verfügung vom 8. April 2008 JMBl/08, [Nr. 5], S. 54
Außer Kraft getreten am 1. Januar 2013 durch Allgemeine Verfügung vom 19. Dezember 2012 JMBl/13, [Nr. 1], S. 10

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