Ursprüngliche Fassung Dienstordnung für Notarinnen und Notare
Ursprüngliche Fassung
- Die Dienstordnung für Notarinnen und Notare (DONot) wird hiermit in der in der Anlage veröffentlichten Fassung verkündet.
- Die Dienstordnung tritt nach § 34 DONot am ersten Tage des sechsten auf ihre Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
- Mit dem In-Kraft-Treten der Dienstordnung tritt die Allgemeine Verfügung des Ministers der Justiz und für Bundes- und Europaangelegenheiten vom 28. Januar 1999 (JMBl. S. 19) zur Dienstordnung der Notare außer Kraft.
Potsdam, den 14. November 2000
Der Minister der Justiz und für Europaangelegenheiten
In Vertretung
Gustaf-Adolf Stange
Anlage
Dienstordnung für Notarinnen und Notare (DONot)
Inhaltsübersicht
1. Abschnitt Amtsführung im Allgemeinen
§ 1 Amtliche Unterschrift
§ 2 Amtssiegel
§ 3 Amtsschild, Namensschild
§ 4 Verpflichtung der bei der Notarin oder dem Notar beschäftigten Personen
§ 5 Führung der Unterlagen, Dauer der Aufbewahrung
2. Abschnitt Bücher und Verzeichnisse
§ 6 Allgemeines
§ 7 Bücher
§ 8 Urkundenrolle
§ 9 Erbvertragsverzeichnis
§ 10 Gemeinsame Vorschriften für das Verwahrungsbuch und das Massenbuch
§ 11 Eintragungen im Verwahrungsbuch
§ 12 Eintragungen im Massenbuch; Anderkontenliste
§ 13 Namensverzeichnisse
§ 14 Führung der Bücher in Loseblattform
§ 15 Dokumentationen zur Einhaltung von Mitwirkungsverboten
§ 16 Kostenregister
§ 17 Automationsgestützte Führung der Bücher und Verzeichnisse
3. Abschnitt Führung der Akten
§ 18 Aufbewahrung von Urkunden (Urkundensammlung)
§ 19 Urkunden, deren Urschriften nicht notariell verwahrt werden
§ 20 Verfügungen von Todes wegen
§ 21 Wechsel- und Scheckproteste
Änderungshistorie
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