Landesregierung Brandenburg

Ursprüngliche Fassung Bildung der Ämter Karstädt, Jüterbog und Niedergörsdorf

Ursprüngliche Fassung

Der Minister des Innern hat seine Zustimmung zu den Be-schlüssen über die Bildung der folgenden Ämter er-teilt:

Amt Karstädt mit Sitz in der Gemeinde Karstädt, be-stehend aus den Gemeinden

Blüthen
Karstädt
Dallmin
Kribbe
Mankmuß
Premslin
Nebelin
Laaslich
Garlin
Boberow
Pröttlin
Groß Warnow
Reckenzien

Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Perleberg.

Amt Jüterbog mit Sitz in der geschäftsführenden Stadt Jüter-bog, bestehend aus den Gemeinden

Altes Lager
Grüna
Kloster Zinna
Markendorf
Neuheim
Neuhof
Werder und der Stadt
Jüterbog

Alle Gemeinden und das Amt liegen im Kreis Jüterbog.

Amt Niedergörsdorf mit Sitz in der Gemeinde Niedergörs-dorf, bestehend aus den Gemeinden

Blönsdorf
Danna
Dennewitz
Malterhausen
Niedergörsdorf
Rohrbeck
Schönefeld
Seehausen
Wergzahna

Gem. § 1 Abs. 4 AmtsO wird die Gemeinde Oehna dem Amt Niedergörsdorf zugeordnet.

Nach § 6 der Verordnung über das Verfahren bei der erstmali-gen Bildung sowie bei der Änderung und bei der Auflösung von Ämtern im Land Brandenburg vom 13.1.1992 (GVBl. II S. 22) sind die o. g. Ämter mit dieser Veröffentlichung wirk-sam zustande gekommen.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 15. Mai 1992 ABl./92, [Nr. 38], S.  742
Bildung der neuen Gemeinde Niedergörsdorf durch Bekanntmachung des MI vom 11. Dezember 1997 ABl./98, [Nr. 1], S. 2
Bildung der neuen Stadt Jüterbog durch Bekanntmachung des MI vom 12. Dezember 1997 ABl./98, [Nr. 2], S. 26

Zum Vergleichen bitte zwei Fassungen auswählen