Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Grundsatzbeschluß Nr. 13 des Landespersonalausschusses

Historische Fassung

Der Landespersonalausschuß hat in seiner Sitzung am 8. Juni 1994 nachfolgenden Grundsatzbeschluß gefaßt:

Auf Grund des § 15 Abs. 2 Satz 2 des Beamtengesetzes für das Land Brandenburg vom 24. Dezember 1992 (GVBl. I S. 506) wird folgende allgemeine nachträgliche Zustimmung erteilt:

Den Ernennungen von Beamtinnen und Beamten im Ge-schäfts-bereich des Ministeriums der Justiz, die mit der Beurteilung "vollbe-friedigend" in Anwendung der Grund-satzbeschlüsse Nr. 1, 2, 4, 9 und 12 bis zur Veröffentli-chung dieses Grundsatz-be-schlusses ernannt worden sind, wird nachträglich zugestimmt.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 8. Juni 1994 ABl./94, [Nr. 56], S. 1235
am 09.02.2011 außer Kraft getreten durch Grundsatzbeschluss Nr. 36 des Landespersonalausschusses vom 9. Februar 2011 ABl./11, [Nr. 11], S. 490

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