Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Bekanntmachung des Abkommens zwischen dem Bundesministerium des Innern, der Senatsverwaltung für Inneres und Sport des Landes Berlin, der Freien und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Finanzbehörde, der Anstalt Dataport der Länder Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sowie der Freien und Hansestädte Hamburg und Bremen und dem Ministerium des Innern des Landes Brandenburg über die Durchführung eines verwaltungswissenschaftlichen Forschungsvorhabens mit der Bezeichnung „Staatlicher Wandel im Informationszeitalter“

Historische Fassung

Das Verwaltungsabkommen zwischen dem Bundesministerium des Innern, der Senatsverwaltung für Inneres und Sport des Landes Berlin, der Freien und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Finanzbehörde, der Anstalt Dataport der Länder Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sowie der Freien und Hansestädte Hamburg und Bremen und dem Ministerium des Innern des Landes Brandenburg über die Durchführung eines verwaltungswissenschaftlichen Forschungsvorhabens mit der Bezeichnung „Staatlicher Wandel im Informationszeitalter“, bekannt gegeben durch die Bekanntmachungen vom 27. Dezember 2010 (ABl. 2011 S. 151) und vom 29. Oktober 2013 (ABl. S. 2930), ist geändert worden. Die in Potsdam am 2. Oktober 2014 unterzeichnete 2. Änderung dieses Verwaltungsabkommens ist nach ihrem § 6 am 14. Oktober 2014 in Kraft getreten und wird nachstehend veröffentlicht.

Potsdam, den 26. November 2014

Der Minister des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg

Karl-Heinz Schröter

2. Änderung des Verwaltungsabkommens

zwischen

dem Bundesministerium des Innern,

der Senatsverwaltung für Inneres und Sport des Landes Berlin,

der Freien und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Finanzbehörde,

der Anstalt Dataport der Länder Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern

sowie der Freien und Hansestädte Hamburg und Bremen,

und

dem Ministerium des Innern des Landes Brandenburg

- zusammen im Folgenden: Die Parteien -

über die Durchführung eines verwaltungswissenschaftlichen Forschungsvorhabens mit der Bezeichnung

„Staatlicher Wandel im Informationszeitalter“

Die Parteien kommen überein:

§ 6 des Verwaltungsabkommens erhält folgende Fassung:

§ 6
Inkrafttreten und Laufzeit

Dieses Verwaltungsabkommen tritt mit dem Datum der Unterzeichnung durch die Parteien in Kraft und endet mit Abschluss des Forschungsvorhabens und Vorlage der Forschungsergebnisse, spätestens jedoch zum 30.11.2014.

Begründung:

Die Verlängerung der Projektlaufzeit ist notwendig in Folge noch durchzuführender Abschlussaktivitäten in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit und Publizierung.

Berlin, den 09.10.2014 Berlin, den 14.10.2014

Für das Bundesministerium des Innern Für die Senatsverwaltung des Innern für Inneres und Sport des Landes Berlin

gez. B. Lohmann gez. M. Pasutti
Unterschrift, Abteilungsleiterin O Unterschrift, Referatsleiter ZS C

Hamburg, den 06.10.2014 Altenholz, den 07.10.2014

Für die Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg Für die Anstalt Dataport der Länder Schleswig-Holstein und
Mecklenburg- Vorpommern sowie der Freien und Hansestädte Hamburg und Bremen

gez. Steininger gez. Claudia Güsken
Unterschrift, Amtsleiter Unterschrift, Vorstand

Potsdam, den 02.10.2014

Für das Ministerium des Innern des Landes Brandenburg

gez. Wollny
Unterschrift, Abteilungsleiter I

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 27. Dezember 2010 ABl./11, [Nr. 4], S. 151
§ 1 Absatz 1 und § 6 neu gefasst durch 1. Änderung des Verwaltungsabkommens vom 15. April 2013 ABl./13, [Nr. 49], S. 2930
am 30.11.2014 außer Kraft getreten durch 2. Änderung des Verwaltungsabkommens vom 26. November 2014 ABl./15, [Nr. 1], S. 03
§ 6 neu gefasst durch 2. Änderung des Verwaltungsabkommens vom 26. November 2014 ABl./15, [Nr. 1], S. 03

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