Landesregierung Brandenburg

Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zur Waldbewertung

Aktuelle Fassung

Die folgende Richtlinie ergeht im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen.

1 Geltungsbereich

Diese Richtlinie gilt zur Durchführung von Bewertungen von Waldflächen im Sinne des Waldgesetzes des Landes Brandenburg in der jeweils geltenden Fassung, die sich im Eigentum des Landes Brandenburg befinden.

2 Zuständigkeiten

Für Waldbewertungen von Flächen, die sich im wirtschaftlichen Eigentum des Landesbetriebes Forst Brandenburg befinden, liegt die Zuständigkeit beim Landesbetrieb Forst Brandenburg.

3 Bewertungsgrundlagen

Die Bewertungsgrundlagen sind in den Anlagen zur Richtlinie zur Waldbewertung dargestellt. Diese Bewertungsgrundlagen werden periodisch durch den Landesbetrieb Forst Brandenburg aktualisiert. Die jeweils gültigen Anlagen sind auf der Internetplattform des Landesbetriebes Forst Brandenburg veröffentlicht.

4 Inkrafttreten/Außerkrafttreten

Die Richtlinie zur Waldbewertung im Land Brandenburg tritt mit Wirkung vom 10. September 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung zur Waldbewertung im Land Brandenburg vom 3. Januar 2000 (ABl. S. 63) außer Kraft.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 10. September 2013 ABl./14, [Nr. 28], S. 894

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