Landesregierung Brandenburg

Verwaltungsvorschrift der Ministerin der Finanzen zur Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Landes Brandenburg (JubVwV)

Aktuelle Fassung

Verwaltungsvorschrift

des Ministeriums der Finanzen

zur Änderung der Verwaltungsvorschrift

der Ministerin der Finanzen

zur Gewährung von Jubiläumszuwendungen

an Beamte und Richter des Landes Brandenburg

(JubVwV)

geändert durch das Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen

vom 6. Juli 2012 (ABl. 30/12 S. 1087)

Mit der beigefügten Verwaltungsvorschrift vom 29. Juni 2012 wird die Anlage (Dankurkunde) zu der Verwaltungsvorschrift der Ministerin der Finanzen zur Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Landes Brandenburg vom 3. März 1997 (ABl. S. 202) redaktionell geändert.

Die Verwaltungsvorschrift wird im Amtsblatt veröffentlicht und tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig wird die Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Verwaltungsvorschrift der Ministerin der Finanzen zur Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Landes Brandenburg vom 2. Dezember 2003 (ABl. S. 1242) aufgehoben.




Anlage zum Rundschreiben

des Ministeriums der Finanzen vom 6. Juli 2012

- 45-FD 1704.64-2012#001 -



Verwaltungsvorschrift

des Ministeriums der Finanzen

zur Änderung der Verwaltungsvorschrift

der Ministerin der Finanzen

zur Gewährung von Jubiläumszuwendungen

an Beamte und Richter des Landes Brandenburg

(JubVwV)

Vom 29. Juni 2012



Auf Grund des § 64 Absatz 2 in Verbindung mit § 62 Satz 5 des Landesbeamtengesetzes vom 3. April 2009 (GVBl. I S. 26), das zuletzt durch das Gesetz vom 13. März 2012 (GVBl. I Nr. 16) geändert worden ist, wird Folgendes bestimmt:

1. Die Anlage zu der Verwaltungsvorschrift der Ministerin der Finanzen zur Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Landes Brandenburg vom 3. März 1997 (ABl. S. 202) erhält die aus der Anlage zu dieser Verwaltungsvorschrift ersichtliche Fassung.

2. Die Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Verwaltungsvorschrift der Ministerin der Finanzen zur Gewährung von Jubiläumszuwendungen an Beamte und Richter des Landes Brandenburg (JubVwV) vom 2. Dezember 2003 (ABl. S. 1242) wird aufgehoben.

3. Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.

Anlage





Dankurkunde




Im Namen des

Landes Brandenburg

spreche ich





Frau/Herrn ................................................................................................... (Amtsbezeichnung)




............................................................................................... (Vor- und Zuname)




nach Vollendung einer Dienstzeit




von .......... Jahren am ..................... 20 (Tag des Jubiläums)




für die geleisteten treuen Dienste

meinen Dank und meine Anerkennung aus.







........................................................, den ................ 20.......

(Ort) (Datum der Unterzeichnung) (Dienstbehörde)



(Unterschrift)




(Siegel)

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 3. März 1997 ABl./97, [Nr. 13], S. 202
Anlage neu gefasst durch Rundschreiben des MdF vom 6. Juli 2012 ABl./12, [Nr. 30], S. 1087

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