Landesregierung Brandenburg

Vorschläge für die Berufung von Beamtinnen und Beamten sowie Beschäftigten als ehrenamtliche Richterinnen und Richter in der Arbeitsgerichtsbarkeit aus dem Kreis der Arbeitgeber

Aktuelle Fassung

I.

In Ausführung des § 22 Absatz 2 Nummer 3 des Arbeitsgerichtsgesetzes vom 2. Juli 1979 (BGBl. I S. 853, 1036), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juni 2011 (BGBl. I S. 1050), wird für den Bereich der Staatskanzlei und der Ministerien der Landesregierung, der der Aufsicht der Ministerien unterstehenden Behörden, Einrichtungen und anderen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts im Land Brandenburg sowie für die Gemeinden und Gemeindeverbände Folgendes angeordnet:

Für das Amt einer ehrenamtlichen Richterin oder eines ehrenamtlichen Richters bei dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg und bei den Arbeitsgerichten des Landes Brandenburg können für die Arbeitgeberseite Beamtinnen und Beamte des höheren und gehobenen Dienstes sowie vergleichbare Beschäftigte vorgeschlagen werden, die in ihrer dienstlichen Eigenschaft Arbeitgeberfunktionen wahrnehmen. Dazu gehört die Wahrnehmung einer leitenden Funktion oder die selbstständige und verantwortliche Bearbeitung von allgemeinen Personalangelegenheiten für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, zum Beispiel durch Personalsachbearbeiterinnen und -sachbearbeiter sowie Personalreferentinnen und -referenten. Daneben müssen die in den §§ 21 und 37 des Arbeitsgerichtsgesetzes vorgeschriebenen persönlichen Voraussetzungen erfüllt sein.

Die Berufung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter erfolgt auf Vorschlag der für das Arbeits-, Tarif- und Sozialversicherungsrecht und die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (Tarifreferat) zuständigen obersten Landesbehörde.

II.

Dieser Gemeinsame Runderlass tritt am 1. Dezember 2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Gemeinsame Runderlass vom 22. November 1991 (JMBl. 1992 S. 46) außer Kraft.

Potsdamn, den 8. November 2011

Der Minister des Innern Der Minister der Justiz

Dr. Dietmar Woidke Dr. Volkmar Schöneburg

Der Minister der Finanzen Der Minister für Wirtschaft und Europaangelegenheiten

Dr. Helmuth Markov Ralf Christoffers

Der Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft Die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport

Jörg Vogelsänger Dr. Martina Münch

Die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur Der Minister für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie

Prof. Dr.-Ing. Dr. Sabine Kunst Günter Baaske

Die Ministerin für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Der Chef der Staatskanzlei

Anita Tack Albrecht Gerber

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 8. November 2011 ABl./11, [Nr. 48], S. 2112

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