Landesregierung Brandenburg

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Immissionsschutz - Lärmsanierung an Bundesfernstraßen - Abgesenkte Auslösewerte - Änderung der "Richtlinie für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes - VLärmSchR 97"

Aktuelle Fassung

Der Runderlass richtet sich an

  • den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg.

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat mit Schreiben StB 25/722.4/3-2/1204896 vom 27. April 2010 die Absenkung der Auslösewerte für die Lärmsanierung an Bundesfernstraßen bekannt gegeben.

Auf Grundlage des Schreibens StB 13/7144.2/01/1206434 des BMVBS vom 25. Juni 2010 wird vor der grundlegenden Überarbeitung der VLärmSchR 97 selbige in Nummer 37.1 wie folgt geändert:

„37.1 Auslösewerte

Lärmschutzmaßnahmen setzen voraus, dass der Beurteilungspegel einen der folgenden, im Bundeshaushalt festgelegten Auslösewerte übersteigt:

TagNacht
1. an Krankenhäusern,Schulen, Kurheimen, Altenheimen, in reinen und allgemeinen Wohngebieten sowie Kleinsiedlungsgebieten67 dB(A)57 dB(A)
2. in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten69 dB(A)59 dB(A)
3. in Gewerbegebieten72 dB(A)62 dB(A)“.

Die oben genannten herabgesetzten Auslösewerte werden ausschließlich für den Bereich der Bundesfernstraßen eingeführt. Für Straßen in der Baulast des Landes sind die ursprünglichen Auslösewerte der VLärmSchR 97 heranzuziehen.

Der Runderlass wird im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht und in das elektronische „Brandenburgische Vorschriftensystem“ (BRAVORS) unter der Internetadresse www.landesrecht.brandenburg.de eingestellt.

Dieser Erlass tritt mit seiner Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 17. August 2011 ABl./11, [Nr. 43], S. 1871

Zum Vergleichen bitte zwei Fassungen auswählen