Änderung des Namens der Stadt Ketzin
Aktuelle Fassung
Das Ministerium des Innern hat in Anwendung des § 9 Absatz 1 Satz 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg die Änderung des Namens der Stadt Ketzin in
Ketzin/Havel
mit Wirkung vom 1. Januar 2011 genehmigt.
Hiermit wird die Namensänderung öffentlich bekannt gemacht.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 13. Dezember 2010 | ABl./11, [Nr. 1], S. 7 | |
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