Landesregierung Brandenburg

Änderung des Namens der Stadt Ketzin

Aktuelle Fassung

Das Ministerium des Innern hat in Anwendung des § 9 Absatz 1 Satz 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg die Änderung des Namens der Stadt Ketzin in

Ketzin/Havel

mit Wirkung vom 1. Januar 2011 genehmigt.

Hiermit wird die Namensänderung öffentlich bekannt gemacht.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 13. Dezember 2010 ABl./11, [Nr. 1], S. 7

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