Landesregierung Brandenburg

Staatliche Anerkennung von Erholungsorten

Aktuelle Fassung

Am 31. Juli 2010 wurde der Gemeinde Schwielowsee für die Ortsteile Caputh und Ferch gemäß Brandenburgischem Kurortegesetz (BbgKOG) das Prädikat „Staatlich anerkannter Erholungsort“ verliehen.

Am 13. Dezember 2010 wurde der Stadt Angermünde für die Ortsteile Angermünde (Kernstadt), Wolletz und Altkünkendorf gemäß Brandenburgischem Kurortegesetz (BbgKOG) das Prädikat „Staatlich anerkannter Erholungsort“ verliehen.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 17. Dezember 2010 ABl./11, [Nr. 8], S. 340

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