Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Anpassung von Erstattungspauschalen

Historische Fassung

Auf Grund des § 3 Absatz 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 6 Satz 1 und 2 der Verordnung über die Kostenerstattung für die Aufnahme der Spätaussiedler und ausländischen Flüchtlinge in den Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes Brandenburg (Erstattungsverordnung - ErstV) vom 29. Januar 1999 (GVBl. II S. 99), zuletzt geändert durch Verordnung vom 26. September 2005 (GVBl. II S. 508), werden die Erstattungspauschalen mit Wirkung vom 1. Januar 2010 wie folgt festgesetzt und bekannt gemacht:

  1. Die Jahrespauschale nach § 1 Abs. 1 beträgt 2 165 Euro.
  2. Die Jahrespauschale nach § 1 Abs. 2 beträgt 7 268 Euro.
  3. Die jährliche Pauschale pro Personalstelle nach Anlage 1 beträgt 48 029 Euro.
  4. Die jährliche Pauschale für die zusätzliche Personalstelle nach Anlage 2 Nummer 1 beträgt 48 029 Euro.
Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 28. Mai 2010 ABl./10, [Nr. 23], S. 947
Außer Kraft getreten durch Bekanntmachung vom 23. Mai 2011 ABl./11, [Nr. 25], S. 1043

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