Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)
Maßgebende Beträge nach § 39 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 BBhV

Historische Fassung

Mit dem am 14. Juli 2009 im Gesetz - und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg veröffentlichten Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften 2009 (GVBl. I S. 198) ist u. a. das Brandenburgische Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2009/2010 rückwirkend zum 1. März 2009 in Kraft getreten. Gleichzeitig sind auch die entsprechend aktualisierten Besoldungstabellen und Übersichten im Gesetz- und Verordnungsblatt I Seite 200 ff veröffentlicht worden. Dadurch ergeben sich für das Land Brandenburg neue maßgebende Beträge nach § 39 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 BBhV.

Ab 1. März 2009 beläuft sich der maßgebende Betrag auf 2.846,63 EUR und ab 1. März 2010 auf 2.880,78 EUR.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 21. Juli 2009
Außer Kraft getreten durch Bekanntmachung vom 10. Mai 2012 ABl./16, [Nr. 22], S. 827

Zum Vergleichen bitte zwei Fassungen auswählen