Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Anpassung von Erstattungspauschalen

Historische Fassung

Auf Grund des § 3 Absatz 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 6 Satz 1 und 2 der Verordnung über die Kostenerstattung für die Aufnahme der Spätaussiedler und ausländischen Flüchtlinge in den Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes Brandenburg (Erstattungsverordnung - ErstV) vom 29. Januar 1999 (GVBl. II S. 99), zuletzt geändert durch Verordnung vom 26. September 2005 (GVBl. II S. 508), werden die Erstattungspauschalen mit Wirkung vom 1. Januar 2009 wie folgt festgesetzt und bekannt gemacht:

  1. Die Jahrespauschale nach § 1 Absatz 1 beträgt 2161 Euro.
  2. Die Jahrespauschale nach § 1 Absatz 2 beträgt 7253 Euro.
  3. Die jährliche Pauschale pro Personalstelle nach Anlage 1 beträgt 43 748 Euro.
  4. Die jährliche Pauschale für die zusätzliche Personalstelle nach Anlage 2 Nummer 1 beträgt 43 748 Euro.
Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 23. Juni 2009 ABl./09, [Nr. 28], S. 1343
am 31.12.2009 außer Kraft getreten durch Bekanntmachung des MASF vom 28. Mai 2010 ABl./10, [Nr. 23], S. 947

Zum Vergleichen bitte zwei Fassungen auswählen