Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Rundschreiben 3/08 (RS 3/08)

Historische Fassung

Regelungen zu den zentralen schriftlichen Abiturprüfungen 2010

Zur Vorbereitung, Organisation und Durchführung zentraler schriftlicher Abiturprüfungen im Schuljahr 2009/2010 werden folgende Regelungen gemäß § 25 der Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung (GOSTV) vom 1. März 2002 (GVBl. II S. 142), geändert durch Verordnung vom 29. September 2005 (GVBl. II S. 509), veröffentlicht.

1. Teilnehmende, Personenkreis

1.1 Gemeinsames Zentralabitur Berlin/Brandenburg

Im Schuljahr 2009/2010 erfolgt im Land Berlin und im Land Brandenburg die schriftliche Abiturprüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch auf der Grundlage einheitlicher Aufgabenstellungen (Gemeinsames Zentralabitur Berlin/Brandenburg).

1.2 Landeseigene Abiturprüfung

In den Fächern Biologie, Chemie, Geografie, Geschichte, Physik und Politische Bildung wird die schriftliche Abiturprüfung mit zentralen Aufgabenstellungen auf der Grundlage landeseigener Aufgabenstellungen durchgeführt.

In den übrigen Fächern werden die Aufgabenvorschläge dezentral erarbeitet.

2. Aufgabenvorschläge, Aufgabenstellungen und Auswahlmöglichkeiten

2.1 Grundsätze

Für den Grundkurs und Leistungskurs werden je ein Aufgabenvorschlag für den Prüfungstermin zur Verfügung gestellt. Des weiteren wird im Bedarfsfall ein Reservesatz elektronisch bereitgestellt. Die Aufgabenvorschläge gemäß Satz 1 und 2 setzen sich aus

  1. mehreren Aufgabenstellungen (Arbeitsanweisungen) einschließlich dem gegebenenfalls jeweils zu bearbeitenden Material, der Benennung der gegebenenfalls jeweils vorgesehenen besonderen Hilfsmittel und
  2. den Beschreibungen der erwarteten Leistung (Erwartungshorizonte) einschließlich Angaben zur Bewertung

zusammen. Die Unterlagen unter Buchstabe a sind für die Prüflinge und die unter Buchstabe b ausschließlich für Lehrkräfte bestimmt.

2.2 Auswahlmöglichkeiten

In den Fächern Deutsch, Englisch und Französisch besteht eine Auswahlmöglichkeit für Lehrkräfte und Prüflinge gemäß Anlage 1.

In Mathematik und allen übrigen schriftlichen Abiturprüfungsfächern (Biologie, Chemie, Geografie, Geschichte, Physik und Politische Bildung) besteht eine Auswahlmöglichkeit nur für die Schülerinnen und Schüler. Die Einzelheiten zur Auswahl im Fach Mathematik bestimmen sich nach Anlage 1 und in den übrigen Abiturprüfungsfächern nach den in den Prüfungsschwerpunkten enthaltenden Vorgaben.

2.3 Zusammenstellung und Aufbewahrung

Die Aufgabenvorschläge werden der Schulleitung zugesandt und von ihr der oder dem Prüfungsvorsitzenden übergeben.

Die oder der Prüfungsvorsitzende verwahrt die Aufgabenvorschläge so, dass Unberechtigte keinen Zugriff haben und stellt sicher, dass

  1. erst einen Schultag vor dem Prüfungstermin im jeweiligen Fach und Kurs durch eine Lehrkraft die Zusammenstellung der Aufgabenstellungen erfolgt und
  2. die Vollständigkeit und Korrektheit der Aufgabenstellungen überprüft wird.

Dabei handelt es sich in der Regel um die Lehrkraft, die im zweiten Schuljahr der Qualifikationsphase in dem Abiturprüfungsfach den regelmäßigen Unterricht erteilt hat.

Die für alle Prüflinge des jeweiligen Kurses zusammengestellten, gekennzeichneten und überprüften Aufgabenstellungen übergibt die Lehrkraft der oder dem Prüfungsvorsitzenden zur sicheren Verwahrung bis zum Prüfungstag. Die nicht für die Prüflinge vorgesehenen Beschreibungen der erwarteten Leistungen (Erwartungshorizonte) einschließlich der Angaben zur Bewertung werden ebenfalls an die Prüfungsvorsitzende oder den Prüfungsvorsitzenden übergeben und sind getrennt von den Aufgabenstellungen sicher zu verwahren.

Sofern das durch die Prüflinge zu bearbeitende Material in besonderer Weise vorbereitet werden muss, können die Umschläge abweichend von der oben genannten Frist geöffnet werden. Über derartige Ausnahmen entscheidet das für Schule zuständige Ministerium und teilt dies der betreffenden Schule mit.

2.4 Aufgabenvorschläge für Nachschreibetermin

Die für den Nachschreibetermin erforderlichen Aufgabenvorschläge werden in der Regel von der Lehrkraft erarbeitet, die im zweiten Schuljahr der Qualifikationsphase in dem Abiturprüfungsfach den regelmäßigen Unterricht erteilt hat.

Der für den Nachschreibetermin für das jeweilige Fach zu erstellende Aufgabenvorschlag enthält keine Wahlmöglichkeiten.

Die Genehmigung dieser Aufgabenvorschläge erfolgt durch die koordinierende Schulrätin oder den koordinierenden Schulrat mit der Zuständigkeit für die weiterführenden allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe II in Abstimmung mit und in Vertretung für die Schulrätin oder den Schulrat mit der Zuständigkeit für das Fach.

3. Korrekturverfahren

Für die Korrektur der schriftlichen Prüfungsarbeit gemäß § 27 Abs. 2 und 3 der Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung sind die in der Anlage 2 aufgeführten Korrekturzeichen zu verwenden. Kombinationen von Korrekturzeichen sind zulässig.

Einzelne Lösungsansätze oder Erkenntnisse oder Formulierungen, die positiv vom Erwartungshorizont abweichen, werden durch entsprechende Randbemerkungen gekennzeichnet.

4. Beurteilungsverfahren

Die Beurteilung der schriftlichen Prüfungsarbeit erfolgt gemäß § 27 Abs. 1 bis 3 der Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung in Verbindung mit Nummer 17 der Verwaltungsvorschriften zur Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung. Für die Bewertung in den einzelnen Fächern erfolgt gemäß den Grundsätzen in der Anlage 3.

Die Einordnung der erbrachten Leistung erfolgt gemäß der nachfolgenden Tabelle.

Ab ... %PunkteNote
95151+
90141
85131-
80122+
75112
70102-
6593+
6083
5573-
5064+
4554
3644-
2735+
1825
915-
006

Die abschließende Bewertung in der Korrektur erfolgt in Punkten.

Die Festsetzung der Note erfolgt gemäß § 27 Abs. 3 bis 5 der Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung.

5. Verbindliche Vorgaben für Inhalte, Themen und Methoden (Prüfungsschwerpunkte)

Für die Fächer der zentralen schriftlichen Abiturprüfungen gelten pro Fach die ab dem Schuljahr 2008/2009 gemäß Anlage 3a der VV-Rahmenlehrplan und curriculare Materialien gültigen Rahmenlehrpläne.

Die Prüfungsschwerpunkte für die schriftlichen Abiturprüfungsfächer stehen auf dem Brandenburgischen Bildungsserver zur Verfügung und sind unter www.bildung-brandenburg.de abrufbar.

6. Information der Prüflinge

Die Prüflinge sind in geeigneter Weise über den Inhalt dieses Rundschreibens einschließlich der Anlagen zu informieren.

7. Information der Lehrkräfte

Aktuelle bzw. ergänzende Informationen für Lehrkräfte finden sich im Internet unter www.bildung-brandenburg.de unter dem Link: Unterricht und Prüfungen/Prüfungen/Abitur

8. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dieses Rundschreiben tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport in Kraft und am 31. Juli 2010 außer Kraft.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Außer Kraft getreten am 31. Juli 2010 durch Zeitablauf vom 7. März 2008 Abl. MBJS/08, [Nr. 3], S. 102
Ursprüngliche Fassung vom 7. März 2008 Abl. MBJS/08, [Nr. 3], S. 102

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