Landesregierung Brandenburg

Außerkraftsetzung des Erlasses zur Ausübung von unterhaltenden Tätigkeiten mit besonderen Gefahren im Reisegewerbe

Aktuelle Fassung

Außerkraftsetzung des Erlasses zur Ausübung von unterhaltenden Tätigkeiten mit besonderen Gefahren im Reisegewerbe

Bekanntmachung des Ministeriums für Wirtschaft

Vom 20. Dezember 2006

  1. Der Gemeinsame Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Technologie und des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen zur Ausübung von unterhaltenden Tätigkeiten mit besonderen Gefahren im Reisegewerbe vom 17. Juli 1996 (ABl. S. 806) wird außer Kraft gesetzt.
  2. Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung am 1. Februar 2007 in Kraft.







Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 20. Dezember 2006 ABl./06, [Nr. 3], S. 135

Zum Vergleichen bitte zwei Fassungen auswählen