Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Anpassung von Erstattungspauschalen

Historische Fassung

Auf Grund des § 1 Absatz 6 Satz 1 und 2 und des § 3 Absatz 2 der Verordnung über die Kostenerstattung für die Aufnahme der Spätaussiedler und ausländischen Flüchtlinge in den Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes Brandenburg (Erstattungsverordnung - ErstV) vom 29. Januar 1999 (GVBl. II Seite 99), zuletzt geändert durch Verordnung vom 26. September 2005 (GVBl. II Seite 508), werden die Erstattungspauschalen mit Wirkung vom 1. Januar 2007 wie folgt festgesetzt und bekannt gemacht:

  1. Die Jahrespauschale nach § 1 Absatz 1 beträgt 2.063 Euro.
  2. Die Jahrespauschale nach § 1 Absatz 2 beträgt 6.924 Euro.
  3. Die jährliche Pauschale pro Personalstelle nach Anlage 1 beträgt 41.560 Euro.
  4. Die jährliche Pauschale für die zusätzliche Personalstelle nach Anlage 2 Nr. 1 beträgt 41.560 Euro.
Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 13. Juni 2007 ABl./07, [Nr. 26], S. 1390

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