Historische Fassung Erstattung der Fahrgeldausfälle nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch - Festsetzung des Vomhundertsatzes zur Erstattung der Fahrgeldausfälle im Nahverkehr -
Historische Fassung
Aufgrund des § 148 Abs. 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1046) wird bekannt gemacht:
Für die Erstattung der Fahrgeldausfälle im öffentlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg beträgt der Vomhundertsatz für das Kalenderjahr 2007
2,66.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 5. Mai 2008 | ABl./08, [Nr. 19], S. 1242 | |
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