Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Erstattung der Fahrgeldausfälle nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch - Festsetzung des Vomhundertsatzes zur Erstattung der Fahrgeldausfälle im Nahverkehr -

Historische Fassung

Aufgrund des § 148 Abs. 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1046) wird bekannt gemacht:

Für die Erstattung der Fahrgeldausfälle im öffentlichen Personennahverkehr im Land Brandenburg beträgt der Vomhundertsatz für das Kalenderjahr 2007

2,66.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 5. Mai 2008 ABl./08, [Nr. 19], S. 1242

Zum Vergleichen bitte zwei Fassungen auswählen