Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Gebühren der Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin

Historische Fassung

Nach § 2 Abs. 3 der Sonderabfallgebührenordnung vom 7. April 2000 (GVBl. II S. 104) ist der maßgebliche Prozentsatz der Zuweisungsgebühr von der obersten Abfallwirtschaftsbehörde bekannt zu machen. Für das Jahr 2007 beträgt der maßgebliche Prozentsatz 3 Prozent der Entsorgungskosten.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 23. November 2006 ABl./06, [Nr. 49], S. 775

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