Historische Fassung Gebühren der Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin
Historische Fassung
Nach § 2 Abs. 3 der Sonderabfallgebührenordnung vom 7. April 2000 (GVBl. II S. 104) ist der maßgebliche Prozentsatz der Zuweisungsgebühr von der obersten Abfallwirtschaftsbehörde bekannt zu machen. Für das Jahr 2007 beträgt der maßgebliche Prozentsatz 3 Prozent der Entsorgungskosten.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
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| Ursprüngliche Fassung vom 23. November 2006 | ABl./06, [Nr. 49], S. 775 | |
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