Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern über die Festlegung der Bildungsvoraussetzungen und von Besonderheiten der hauptberuflichen Tätigkeit nach den §§ 37 und 38 der Laufbahnverordnung (VV LbesFR)

Historische Fassung

Auf Grund des § 38a der Laufbahnverordnung vom 25. Februar 1997 (GVBl. II S. 58), der durch Artikel 18 Nr. 3 des Gesetzes vom 28. Juni 2006 (GVBl. I S. 73, 86) eingefügt worden ist, erlässt das Ministerium des Innern folgende Verwaltungsvorschrift:

1. Für die in den Anlagen 1 bis 3 der Laufbahnverordnung genannten Laufbahnen besonderer Fachrichtung werden folgende Bildungsvoraussetzungen sowie Besonderheiten der hauptberuflichen Tätigkeit festgelegt:

  1. Laufbahnen besonderer Fachrichtungen des mittleren Dienstes
Nr.LaufbahnBerufe, Berufsabschlüsse, besondere Voraussetzungen
1.Krankenpflegedienst bei den JustizvollzugsanstaltenKrankenschwestern und -pfleger
2.Dienst als LebensmittelkontrolleurStaatlich anerkannte Lebensmittelkontrolleure; hauptberufliche Tätigkeit ausschließlich im öffentlichen Dienst
3.Technischer DienstFacharbeiter, Handwerksmeister und Industriemeister in ihrem jeweiligen Beruf, Technische Assistenten in der jeweiligen Verwendungsrichtung sowie staatlich geprüfte beziehungsweise staatlich anerkannte Techniker in der jeweiligen Verwendungsrichtung
4.Werkdienst bei den JustizvollzugsanstaltenMeisterprüfung in der jeweiligen Fachrichtung
  1. Laufbahnen besonderer Fachrichtungen des gehobenen Dienstes
Nr.LaufbahnBerufe, Berufsabschlüsse, besondere Voraussetzungen
1.ForstdienstBachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertige Hochschulabschlüsse der Fachrichtungen Forstwirtschaft, Forst- und Holzwirtschaft, Wald- und Forstwirtschaft
2.Dienst in der Aufsicht und Prüfung der gesetzlichen Kranken-, Pflege- oder UnfallversicherungBachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertige Hochschulabschlüsse nach näherer Bestimmung der Laufbahnordnungsbehörde im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern; hauptberufliche Tätigkeit ausschließlich bei einem Versicherungsträger
3.Dienst in der Denkmalpflege und im DenkmalschutzBachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertige Hochschulabschlüsse nach näherer Bestimmung der Laufbahnordnungsbehörde im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern
4.Gartenbaulicher DienstBachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertige Hochschulabschlüsse der Fachrichtungen Gartenbau, Landbau, Landschaftspflege, Landnutzung, Landwirtschaft und Agrarwirtschaft
5.Gartenbautechnischer DienstBachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertige Hochschulabschlüsse der Fachrichtungen Gartenbau, Landwirtschaft und Agrarwirtschaft
6.Dienst als InformatikerBachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertige Hochschulabschlüsse der Fachrichtungen Informatik und Mathematik
7.Pädagogischer Dienst bei JustizvollzugseinrichtungenBefähigung für den allgemeinbildenden Unterricht der Sekundarstufen I oder II oder der sonderpädagogischen Förderung mit erster und zweiter Staatsprüfung/vergleichbare Abschlüsse; hauptberufliche Tätigkeit ausschließlich im Justizvollzug
8.Prüfungsdienst im Geschäftsbereich des LandesrechnungshofesBachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertige Hochschulabschlüsse nach näherer Bestimmung des Präsidenten des Landesrechnungshofes im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern
9.Prüfdienst bei der LandesversicherungsanstaltBachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertige Hochschulabschlüsse der Fachrichtungen Betriebswirtschaftslehre und Informatik
10.RaumordnungsdienstBachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertige Hochschulabschlüsse der Fachrichtungen Bauingenieurwesen, Landespflege, Landnutzung, Raumplanung, Landschaftsbau, Städtebau, Architektur und Wasserwirtschaft
11.Soziale DiensteBachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertige Hochschulabschlüsse der Fachrichtungen Sozialarbeit und Sozialpädagogik sowie entsprechende Abschlüsse nach näherer Bestimmung der Laufbahnordnungsbehörde im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern; staatliche Anerkennung nach dem Sozialberufsgesetz; hauptberufliche Tätigkeit ausschließlich im öffentlichen Dienst; hierauf kann das einjährige Berufspraktikum angerechnet werden
12.Technischer Dienst in der BergverwaltungBachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertige Hochschulabschlüsse nach näherer Bestimmung der Laufbahnordnungsbehörde im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern
13.Technischer Dienst beim Landesamt für Bergbau, Geologie und RohstoffeBachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertige Hochschulabschlüsse nach näherer Bestimmung der Laufbahnordnungsbehörde im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern
14.Technischer Dienst in der LandwirtschaftsverwaltungBachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtung Landbau
15.Technischer Dienst in der UmweltverwaltungBachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertige Hochschulabschlüsse der Fachrichtungen Umweltingenieurwesen, Umwelttechnik, (Umwelt-) Verfahrenstechnik, Umweltschutz (-technik), Biotechnologie, Energietechnik, Chemietechnik, Versorgungs- und Entsorgungstechnik, Umwelt-, Hygiene- und Sicherheitstechnik, Umweltmanagement sowie Abfallwirtschaft und Altlasten
16.Wirtschaftsverwaltungsdienst im Geschäftsbereich des für Wirtschaft zuständigen Ressorts, in den übrigen Bereichen nur bei fachspezifischen AufgabenBachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertige Hochschulabschlüsse der Fachrichtungen Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftsingenieurwesen sowie der an der TFH Wildau erworbene Abschluss Diplom-Wirtschaftsjurist/in
  1. Laufbahnen besonderer Fachrichtungen des höheren Dienstes
Nr.LaufbahnBerufe, Berufsabschlüsse, besondere Voraussetzungen
1.ForstdienstDiplomgrad, Mastergrad oder gleichwertige Hochschulabschlüsse der Fachrichtungen Forstwissenschaften und Forstwirtschaft
2.Ärztlicher DienstApprobation als Arzt
3.Dienst in der Aufsicht und Prüfung der gesetzlichen Kranken-, Pflege- oder UnfallversicherungDiplomgrad, Mastergrad oder gleichwertige Hochschulabschlüsse der Fachrichtungen Informatik, Mathematik, Statistik und einer Fachrichtung der Wirtschaftswissenschaften
4.Dienst als BiologeDiplomgrad, Mastergrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtung Biologie
5.Dienst als ChemikerDiplomgrad, Mastergrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtungen Chemie, Biochemie und Chemieingenieurwesen
6.Dienst in der Denkmalpflege und im DenkmalschutzDiplomgrad, Mastergrad oder gleichwertige Hochschulabschlüsse nach näherer Bestimmung der Laufbahnordnungsbehörde im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern
7.Eich- und messtechnischer DienstDiplomgrad, Mastergrad oder gleichwertige Hochschulabschlüsse der Fachrichtungen Physik, Elektrotechnik, Maschinenbau und Verfahrenstechnik
8.Gartenbaulicher DienstDiplomgrad, Mastergrad oder gleichwertige Hochschulabschlüsse der Fachrichtungen Gartenbau, Landbau, Landnutzung und Landespflege
9.Gartenbautechnischer DienstDiplomgrad, Mastergrad oder gleichwertige Hochschulabschlüsse der Fachrichtungen Gartenbau, Landwirtschaft und Agrarwirtschaft
10.Geographischer DienstDiplomgrad, Mastergrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtung Geographie
11.Geologischer DienstDiplomgrad, Mastergrad oder gleichwertige Hochschulabschlüsse der Fachrichtungen Geowissenschaften, Geologie und Mineralogie
12.Geowissenschaftlich-technischer DienstDiplomgrad, Mastergrad oder gleichwertige Hochschulabschlüsse nach näherer Bestimmung der Laufbahnordnungsbehörde im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern
13.Dienst als InformatikerDiplomgrad, Mastergrad oder gleichwertige Hochschulabschlüsse der Fachrichtungen Informatik und Mathematik
14.Dienst in der LebensmittelüberwachungDiplomgrad, Mastergrad oder gleichwertige Hochschulabschlüsse der Fachrichtung Lebensmittelchemie; einjährige praktische Ausbildung zum Staatlich geprüften Lebensmittelchemiker (Staatsprüfung); diese Zeit gilt als hauptberufliche Tätigkeit
15.Pharmazeutischer DienstApprobation als Apotheker
16.Dienst als PhysikerDiplomgrad, Mastergrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtung Physik
17.Prüfungsdienst im Geschäftsbereich des LandesrechnungshofesDiplomgrad, Mastergrad oder gleichwertige Hochschulabschlüsse nach näherer Bestimmung des Präsidenten des Landesrechnungshofes im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern
18.Psychologischer DienstDiplomgrad, Mastergrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtung Psychologie
19.RaumordnungsdienstDiplomgrad, Mastergrad oder gleichwertige Hochschulabschlüsse der Fachrichtungen Bauingenieurwesen, Landespflege, Landnutzung, Raumplanung, Landschafts- und Freiraumplanung, Raum- und Umweltplanung, Landschaftsarchitektur, Architektur, Wasserwirtschaft, Hydrologie und Geographie
20.Sozialer DienstDiplomgrad, Mastergrad oder gleichwertige Hochschulabschlüsse der Fachrichtungen Pädagogik, Psychologie, Soziologie und Sozialwissenschaften
21.Soziologischer DienstDiplomgrad, Mastergrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtung Soziologie
22.Strafrechtlicher Ermittlungsdienst in Wirtschaftsstrafsachen im Geschäftsbereich des für Justiz zuständigen RessortsDiplomgrad, Mastergrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss einer Fachrichtung der Wirtschaftswissenschaften
23.Technischer Dienst in der BergverwaltungDiplomgrad, Mastergrad oder gleichwertige Hochschulabschlüsse nach näherer Bestimmung der Laufbahnordnungsbehörde im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern
24.Technischer Dienst in der LandwirtschaftsverwaltungDiplomgrad, Mastergrad oder gleichwertige Hochschulabschlüsse der Fachrichtungen Agrarwissenschaften, Landwirtschaft und nachhaltige Landnutzung
25.Technischer Dienst in der UmweltverwaltungDiplomgrad, Mastergrad oder gleichwertige Hochschulabschlüsse der Fachrichtungen Umwelttechnik, Technischer Umweltschutz, Umweltschutztechnik, Umweltschutz, Energie- und Umwelttechnik, Bio- und Umweltverfahrenstechnik, Verfahrenstechnik, Verfahrensingenieurwesen, Chemietechnik/Umwelttechnik, Umwelt-Engineering, Umweltmanagement, Entsorgungsingenieurwesen sowie Abfallwirtschaft und Altlasten
26.Tierärztlicher DienstApprobation als Tierarzt
27.Wirtschaftsverwaltungsdienst im Geschäftsbereich des für Wirtschaft zuständigen Ressorts, in den übrigen Bereichen nur bei fachspezifischen AufgabenDiplomgrad, Mastergrad oder gleichwertige Hochschulabschlüsse einer Fachrichtung der Wirtschaftswissenschaften, der Fachrichtungen Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftspädagogik und Verwaltungswissenschaften

Soweit der bei den Laufbahnen des höheren Dienstes genannte Mastergrad an einer Fachhochschule verliehen wurde, muss in einem Akkreditierungsverfahren die Eignung für Laufbahnen des höheren Dienstes explizit festgestellt worden sein.

2. Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. August 2006 in Kraft.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 17. Juli 2006 ABl./06, [Nr. 31], S. 540
am 21.11.2012 außer Kraft getreten durch Verwaltungsvorschrift des MI vom 18. Oktober 2012 ABl./12, [Nr. 46], S. 1607

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