Historische Fassung Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern über die Festlegung der Bildungsvoraussetzungen und von Besonderheiten der hauptberuflichen Tätigkeit nach den §§ 37 und 38 der Laufbahnverordnung (VV LbesFR)
Historische Fassung
Auf Grund des § 38a der Laufbahnverordnung vom 25. Februar 1997 (GVBl. II S. 58), der durch Artikel 18 Nr. 3 des Gesetzes vom 28. Juni 2006 (GVBl. I S. 73, 86) eingefügt worden ist, erlässt das Ministerium des Innern folgende Verwaltungsvorschrift:
1. Für die in den Anlagen 1 bis 3 der Laufbahnverordnung genannten Laufbahnen besonderer Fachrichtung werden folgende Bildungsvoraussetzungen sowie Besonderheiten der hauptberuflichen Tätigkeit festgelegt:
- Laufbahnen besonderer Fachrichtungen des mittleren Dienstes
| Nr. | Laufbahn | Berufe, Berufsabschlüsse, besondere Voraussetzungen | |||
|---|---|---|---|---|---|
| 1. | Krankenpflegedienst bei den Justizvollzugsanstalten | Krankenschwestern und -pfleger | |||
| 2. | Dienst als Lebensmittelkontrolleur | Staatlich anerkannte Lebensmittelkontrolleure; hauptberufliche Tätigkeit ausschließlich im öffentlichen Dienst | |||
| 3. | Technischer Dienst | Facharbeiter, Handwerksmeister und Industriemeister in ihrem jeweiligen Beruf, Technische Assistenten in der jeweiligen Verwendungsrichtung sowie staatlich geprüfte beziehungsweise staatlich anerkannte Techniker in der jeweiligen Verwendungsrichtung | |||
| 4. | Werkdienst bei den Justizvollzugsanstalten | Meisterprüfung in der jeweiligen Fachrichtung |
- Laufbahnen besonderer Fachrichtungen des gehobenen Dienstes
| Nr. | Laufbahn | Berufe, Berufsabschlüsse, besondere Voraussetzungen | |||
|---|---|---|---|---|---|
| 1. | Forstdienst | Bachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertige Hochschulabschlüsse der Fachrichtungen Forstwirtschaft, Forst- und Holzwirtschaft, Wald- und Forstwirtschaft | |||
| 2. | Dienst in der Aufsicht und Prüfung der gesetzlichen Kranken-, Pflege- oder Unfallversicherung | Bachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertige Hochschulabschlüsse nach näherer Bestimmung der Laufbahnordnungsbehörde im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern; hauptberufliche Tätigkeit ausschließlich bei einem Versicherungsträger | |||
| 3. | Dienst in der Denkmalpflege und im Denkmalschutz | Bachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertige Hochschulabschlüsse nach näherer Bestimmung der Laufbahnordnungsbehörde im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern | |||
| 4. | Gartenbaulicher Dienst | Bachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertige Hochschulabschlüsse der Fachrichtungen Gartenbau, Landbau, Landschaftspflege, Landnutzung, Landwirtschaft und Agrarwirtschaft | |||
| 5. | Gartenbautechnischer Dienst | Bachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertige Hochschulabschlüsse der Fachrichtungen Gartenbau, Landwirtschaft und Agrarwirtschaft | |||
| 6. | Dienst als Informatiker | Bachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertige Hochschulabschlüsse der Fachrichtungen Informatik und Mathematik | |||
| 7. | Pädagogischer Dienst bei Justizvollzugseinrichtungen | Befähigung für den allgemeinbildenden Unterricht der Sekundarstufen I oder II oder der sonderpädagogischen Förderung mit erster und zweiter Staatsprüfung/vergleichbare Abschlüsse; hauptberufliche Tätigkeit ausschließlich im Justizvollzug | |||
| 8. | Prüfungsdienst im Geschäftsbereich des Landesrechnungshofes | Bachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertige Hochschulabschlüsse nach näherer Bestimmung des Präsidenten des Landesrechnungshofes im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern | |||
| 9. | Prüfdienst bei der Landesversicherungsanstalt | Bachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertige Hochschulabschlüsse der Fachrichtungen Betriebswirtschaftslehre und Informatik | |||
| 10. | Raumordnungsdienst | Bachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertige Hochschulabschlüsse der Fachrichtungen Bauingenieurwesen, Landespflege, Landnutzung, Raumplanung, Landschaftsbau, Städtebau, Architektur und Wasserwirtschaft | |||
| 11. | Soziale Dienste | Bachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertige Hochschulabschlüsse der Fachrichtungen Sozialarbeit und Sozialpädagogik sowie entsprechende Abschlüsse nach näherer Bestimmung der Laufbahnordnungsbehörde im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern; staatliche Anerkennung nach dem Sozialberufsgesetz; hauptberufliche Tätigkeit ausschließlich im öffentlichen Dienst; hierauf kann das einjährige Berufspraktikum angerechnet werden | |||
| 12. | Technischer Dienst in der Bergverwaltung | Bachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertige Hochschulabschlüsse nach näherer Bestimmung der Laufbahnordnungsbehörde im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern | |||
| 13. | Technischer Dienst beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe | Bachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertige Hochschulabschlüsse nach näherer Bestimmung der Laufbahnordnungsbehörde im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern | |||
| 14. | Technischer Dienst in der Landwirtschaftsverwaltung | Bachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtung Landbau | |||
| 15. | Technischer Dienst in der Umweltverwaltung | Bachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertige Hochschulabschlüsse der Fachrichtungen Umweltingenieurwesen, Umwelttechnik, (Umwelt-) Verfahrenstechnik, Umweltschutz (-technik), Biotechnologie, Energietechnik, Chemietechnik, Versorgungs- und Entsorgungstechnik, Umwelt-, Hygiene- und Sicherheitstechnik, Umweltmanagement sowie Abfallwirtschaft und Altlasten | |||
| 16. | Wirtschaftsverwaltungsdienst im Geschäftsbereich des für Wirtschaft zuständigen Ressorts, in den übrigen Bereichen nur bei fachspezifischen Aufgaben | Bachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertige Hochschulabschlüsse der Fachrichtungen Betriebswirtschaftslehre und Wirtschaftsingenieurwesen sowie der an der TFH Wildau erworbene Abschluss Diplom-Wirtschaftsjurist/in |
- Laufbahnen besonderer Fachrichtungen des höheren Dienstes
| Nr. | Laufbahn | Berufe, Berufsabschlüsse, besondere Voraussetzungen | |||
|---|---|---|---|---|---|
| 1. | Forstdienst | Diplomgrad, Mastergrad oder gleichwertige Hochschulabschlüsse der Fachrichtungen Forstwissenschaften und Forstwirtschaft | |||
| 2. | Ärztlicher Dienst | Approbation als Arzt | |||
| 3. | Dienst in der Aufsicht und Prüfung der gesetzlichen Kranken-, Pflege- oder Unfallversicherung | Diplomgrad, Mastergrad oder gleichwertige Hochschulabschlüsse der Fachrichtungen Informatik, Mathematik, Statistik und einer Fachrichtung der Wirtschaftswissenschaften | |||
| 4. | Dienst als Biologe | Diplomgrad, Mastergrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtung Biologie | |||
| 5. | Dienst als Chemiker | Diplomgrad, Mastergrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtungen Chemie, Biochemie und Chemieingenieurwesen | |||
| 6. | Dienst in der Denkmalpflege und im Denkmalschutz | Diplomgrad, Mastergrad oder gleichwertige Hochschulabschlüsse nach näherer Bestimmung der Laufbahnordnungsbehörde im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern | |||
| 7. | Eich- und messtechnischer Dienst | Diplomgrad, Mastergrad oder gleichwertige Hochschulabschlüsse der Fachrichtungen Physik, Elektrotechnik, Maschinenbau und Verfahrenstechnik | |||
| 8. | Gartenbaulicher Dienst | Diplomgrad, Mastergrad oder gleichwertige Hochschulabschlüsse der Fachrichtungen Gartenbau, Landbau, Landnutzung und Landespflege | |||
| 9. | Gartenbautechnischer Dienst | Diplomgrad, Mastergrad oder gleichwertige Hochschulabschlüsse der Fachrichtungen Gartenbau, Landwirtschaft und Agrarwirtschaft | |||
| 10. | Geographischer Dienst | Diplomgrad, Mastergrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtung Geographie | |||
| 11. | Geologischer Dienst | Diplomgrad, Mastergrad oder gleichwertige Hochschulabschlüsse der Fachrichtungen Geowissenschaften, Geologie und Mineralogie | |||
| 12. | Geowissenschaftlich-technischer Dienst | Diplomgrad, Mastergrad oder gleichwertige Hochschulabschlüsse nach näherer Bestimmung der Laufbahnordnungsbehörde im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern | |||
| 13. | Dienst als Informatiker | Diplomgrad, Mastergrad oder gleichwertige Hochschulabschlüsse der Fachrichtungen Informatik und Mathematik | |||
| 14. | Dienst in der Lebensmittelüberwachung | Diplomgrad, Mastergrad oder gleichwertige Hochschulabschlüsse der Fachrichtung Lebensmittelchemie; einjährige praktische Ausbildung zum Staatlich geprüften Lebensmittelchemiker (Staatsprüfung); diese Zeit gilt als hauptberufliche Tätigkeit | |||
| 15. | Pharmazeutischer Dienst | Approbation als Apotheker | |||
| 16. | Dienst als Physiker | Diplomgrad, Mastergrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtung Physik | |||
| 17. | Prüfungsdienst im Geschäftsbereich des Landesrechnungshofes | Diplomgrad, Mastergrad oder gleichwertige Hochschulabschlüsse nach näherer Bestimmung des Präsidenten des Landesrechnungshofes im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern | |||
| 18. | Psychologischer Dienst | Diplomgrad, Mastergrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtung Psychologie | |||
| 19. | Raumordnungsdienst | Diplomgrad, Mastergrad oder gleichwertige Hochschulabschlüsse der Fachrichtungen Bauingenieurwesen, Landespflege, Landnutzung, Raumplanung, Landschafts- und Freiraumplanung, Raum- und Umweltplanung, Landschaftsarchitektur, Architektur, Wasserwirtschaft, Hydrologie und Geographie | |||
| 20. | Sozialer Dienst | Diplomgrad, Mastergrad oder gleichwertige Hochschulabschlüsse der Fachrichtungen Pädagogik, Psychologie, Soziologie und Sozialwissenschaften | |||
| 21. | Soziologischer Dienst | Diplomgrad, Mastergrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtung Soziologie | |||
| 22. | Strafrechtlicher Ermittlungsdienst in Wirtschaftsstrafsachen im Geschäftsbereich des für Justiz zuständigen Ressorts | Diplomgrad, Mastergrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss einer Fachrichtung der Wirtschaftswissenschaften | |||
| 23. | Technischer Dienst in der Bergverwaltung | Diplomgrad, Mastergrad oder gleichwertige Hochschulabschlüsse nach näherer Bestimmung der Laufbahnordnungsbehörde im Einvernehmen mit dem Ministerium des Innern | |||
| 24. | Technischer Dienst in der Landwirtschaftsverwaltung | Diplomgrad, Mastergrad oder gleichwertige Hochschulabschlüsse der Fachrichtungen Agrarwissenschaften, Landwirtschaft und nachhaltige Landnutzung | |||
| 25. | Technischer Dienst in der Umweltverwaltung | Diplomgrad, Mastergrad oder gleichwertige Hochschulabschlüsse der Fachrichtungen Umwelttechnik, Technischer Umweltschutz, Umweltschutztechnik, Umweltschutz, Energie- und Umwelttechnik, Bio- und Umweltverfahrenstechnik, Verfahrenstechnik, Verfahrensingenieurwesen, Chemietechnik/Umwelttechnik, Umwelt-Engineering, Umweltmanagement, Entsorgungsingenieurwesen sowie Abfallwirtschaft und Altlasten | |||
| 26. | Tierärztlicher Dienst | Approbation als Tierarzt | |||
| 27. | Wirtschaftsverwaltungsdienst im Geschäftsbereich des für Wirtschaft zuständigen Ressorts, in den übrigen Bereichen nur bei fachspezifischen Aufgaben | Diplomgrad, Mastergrad oder gleichwertige Hochschulabschlüsse einer Fachrichtung der Wirtschaftswissenschaften, der Fachrichtungen Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftspädagogik und Verwaltungswissenschaften |
Soweit der bei den Laufbahnen des höheren Dienstes genannte Mastergrad an einer Fachhochschule verliehen wurde, muss in einem Akkreditierungsverfahren die Eignung für Laufbahnen des höheren Dienstes explizit festgestellt worden sein.
2. Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. August 2006 in Kraft.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 17. Juli 2006 | ABl./06, [Nr. 31], S. 540 | |
| am 21.11.2012 außer Kraft getreten durch Verwaltungsvorschrift des MI vom 18. Oktober 2012 | ABl./12, [Nr. 46], S. 1607 | |
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