Einheitsbewertung und Grundsteuermessbetragsveranlagung
Grundsteuerbefreiung für Flughafengrundstücke gem. § 4 Nr. 3 b Grundsteuergesetz (GrStG)
Aktuelle Fassung
FinMin Brandenburg, Erlass vom 28. November 1995, 32 - G 1108 - 1/95
FinMin Brandenburg, Erlass vom 25. Juli 1997, 32 - G 1109 - 1/97
Es ist gefragt worden, ob Grundstücke oder Grundstücksteile außerhalb von Verkehrsflughäfen, die von der Deutschen Flugsicherung GmbH genutzt werden, nach § 4 Nr. 3 Buchstabe b GrStG von der Grundsteuer befreit sind.
Ich bitte, hierzu folgende Auffassung zu vertreten:
- Die Befreiungsvorschrift erfasst auch Grundstücke und Grundstücksteile außerhalb der Flughäfen, soweit sie unmittelbar der Sicherung des Flugverkehrs dienen.
- Nicht befreit sind Grundstücke oder Grundstücksteile, die von der Deutschen Flugsicherung GmbH für allgemeine Verwaltungszwecke genutzt werden.
Ich bitte, die Finanzämter entsprechend zu unterrichten.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 22. Dezember 2000 | ||
Zum Vergleichen bitte zwei Fassungen auswählen