Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Rundschreiben 25/05 (RS 25/05)

Historische Fassung

Zeiträume und Termine für die Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10 im Schuljahr 2006/2007

Anlage

1. Für die Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10 im Schuljahr 2006/2007 gelten die als Anlage beigefügten Zeiträume und Termine.

2. Für die Festlegung des schulischen Zeitplanes gemäß § 28 Satz 3 der Sekundarstufe I-Verordnung gilt:

2.1 Unterrichtsausfall soll vermieden werden. Gegebenenfalls sind für Prüfungen Sonnabende in Betracht zu ziehen.

2.2 Zwischen zwei Prüfungen liegt für eine Schülerin oder einen Schüler in der Regel minde-stens ein freier Tag.

2.3 Die Beantragung von freiwilligen Zusatzprüfungen erfolgt frühestens einen Tag nach der Bekanntgabe der Ergebnisse gemäß § 43 Abs. 4 Sekundarstufe I-Verordnung.

2.4 Die freiwilligen Zusatzprüfungen dürfen frühestens am zweiten Tag nach der Beantragung der Prüfungen statt-finden.

3. Dieses Rundschreiben tritt am 1. August 2006 in Kraft und am 31. August 2007 außer Kraft.

Anlage

Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10 im Schuljahr 2006/2007 Zeiträume und Termine

Termin/ZeitraumVorgangBezug zur Sek I-V
bis 25. September 2006konstituierende Sitzung des Prüfungsausschusses§ 33
25. Mai 2007schriftliche Prüfung Deutsch§ 27 Abs. 1 Nr. 1
29. Mai 2007schriftliche Prüfung Mathematik§ 27 Abs. 1 Nr. 2
15. Juni 2007- letzter Unterrichtstag für die Jahrgangsstufe 10
- Bekanntgabe der Jahresnoten
- Bekanntgabe der Ergebnisse der Prüfungen in Deutsch und Mathematik
- Bekanntgabe der Abschlussnoten, in Gesamtschulen der Abschlussnoten und der Abschlusspunktzahlen, in Deutsch und Mathematik
§ 43 Abs. 3
ab 18. Juni 2007Zeitraum für die

- mündlichen Prüfungen, einschließlich Gruppenprüfungen
- Beantragung von freiwilligen Zusatzprüfungen in Deutsch und Mathematik und in anderen Fächern
- freiwilligen Zusatzprüfungen
§ 27 Abs. 1 Nr. 3 und 4
§ 27 Abs. 2,
§ 43 Abs. 4
§ 27 Abs. 2
Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Außer Kraft getreten am 31. August 2007 durch Zeitablauf vom 19. Dezember 2005 Abl. MBJS/05, [Nr. 13], S. 454
Ursprüngliche Fassung vom 19. Dezember 2005 Abl. MBJS/05, [Nr. 13], S. 454

Zum Vergleichen bitte zwei Fassungen auswählen