Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Verwaltungsvorschriften für das Telekolleg ab Herbst 2002 (VV-Telekolleg 2002)

Historische Fassung

Auf Grund des § 146 des Brandenburgischen Schulgesetzes vom 12. April 1996 (GVBl. I S. 102) in Verbindung mit § 16 Abs. 3 der Telekolleg-Verordnung vom 9. Juli 2002 (GVBl. II S. 423) bestimmt der Minister für Bildung, Jugend und Sport:

1 - Festlegung der Trimester

Der Telekolleg-Lehrgang ab Herbst 2002 gliedert sich in vier Trimester. Dabei dauert

  1. das erste Trimester vom 19.8.2002 bis zum 15.12.2002,
  2. das zweite Trimester vom 16.12.2002 bis zum 20.4.2003,
  3. das dritte Trimester vom 21.4.2003 bis zum 7.9.2003 und
  4. das vierte Trimester vom 8.9.2003 bis zum 18.1.2004.

2 - Verteilung der Fächer auf die Trimester

(1) Im ersten Trimester werden die Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik, Sozialkunde und Chemie behandelt.

(2) Im zweiten Trimester werden die Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik, Physik (A) und Biologie behandelt.

(3) Im dritten Trimester werden die Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik, Technologie/Informatik und Wirtschaftslehre (VWL) behandelt.

(4) Im vierten Trimester werden die Fächer Englisch, Geschichte, Physik (B), Wirtschaftslehre (BWL) und Psychologie behandelt.

3 - Festlegung der Termine für Prüfungen

(1) Die zentralen schriftlichen Abschlussprüfungen finden jeweils um 19 Uhr statt. Die Umschläge mit den Aufgabenstellungen werden bis zu diesem Zeitpunkt verschlossen gehalten.

(2) Die Prüfungen finden statt für die Fächer

  1. Deutsch am Mittwoch, dem 18.6.2003,
  2. Englisch am Freitag, dem 5.12.2003,
  3. Mathematik am Montag, dem 23.6.2003,
  4. Physik (B) am Donnerstag, dem 11.12.2003,
  5. Wirtschaftslehre (BWL) am Donnerstag, dem 11.12.2003, und
  6. Psychologie am Donnerstag, dem 11.12.2003.

(3) Die Nachholprüfungen gemäß § 12 Abs. 8 der Telekolleg-Verordnung finden statt für die Fächer

  1. Deutsch am Montag, dem 25.8.2003,
  2. Englisch am Dienstag, dem 13.1.2004,
  3. Mathematik am Mittwoch, dem 20.8.2003,
  4. Physik (B) am Dienstag, dem 6.1.2004,
  5. Wirtschaftslehre (BWL) am Dienstag, dem 6.1.2004, und
  6. Psychologie am Dienstag, dem 6.1.2004.

(4) Die Termine für die übrigen schriftlichen Prüfungen gemäß § 11 Abs. 1 und § 12 Abs. 4 Satz 2 der Telekolleg-Verordnung werden von den Leitungen der Telekolleg-Einrichtungen festgelegt.

(5) Die Termine für die mündlichen Prüfungen gemäß § 12 Abs. 6 der Telekolleg-Verordnung werden von den Leitungen der Telekolleg-Einrichtungen festgelegt.

4 - In-Kraft-Treten

Diese Verwaltungsvorschriften treten mit Wirkung vom 1. August 2002 in Kraft.

Potsdam, 27. November 2002

Der Minister für Bildung, Jugend und Sport

Steffen Reiche

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 27. November 2002 Abl. MBJS/02, [Nr. 15], S. 774
Außer Kraft getreten am 29. Februar 2004 durch Verwaltungsvorschrift vom 9. Januar 2004 Abl. MBJS/04, [Nr. 3], S. 59

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