Landesregierung Brandenburg

Grundstücksveräußerungen gemäß § 90 der Gemeindeordnung - Zulassung einer allgemeinen Ausnahme gemäß § 86 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung

Aktuelle Fassung

Der Runderlass in kommunalen Angelegenheiten, Ministerium des Innern Nr. 12/2001 vom 16. November 2001 (ABl. S. 874) wird aufgehoben.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 17. Mai 2005 ABl./05, [Nr. 26], S. 690

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