Grundstücksveräußerungen gemäß § 90 der Gemeindeordnung - Zulassung einer allgemeinen Ausnahme gemäß § 86 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung
Aktuelle Fassung
Der Runderlass in kommunalen Angelegenheiten, Ministerium des Innern Nr. 12/2001 vom 16. November 2001 (ABl. S. 874) wird aufgehoben.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 17. Mai 2005 | ABl./05, [Nr. 26], S. 690 | |
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