Historische Fassung Rundschreiben 15/04 (RS 15/04)
Historische Fassung
Differenzierung in den Jahrgangsstufen 5 und 6
1. Allgemeines
Es ist der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Grundschule, Bedingungen dafür zu schaffen, dass Schülerinnen und Schüler zukunftsorientierte Kompetenzen (Fach-, Methoden-, Sozial- und personale Kompetenzen) aufbauen können. Durch die stärkere Orientierung an individuellen Lerndispositionen von Schülerinnen und Schülern und zusätzliche flexibilisierte Lernangebote soll die Lernentwicklung jedes Einzelnen nachhaltiger gefördert werden. Die Differenzierung nach Fähigkeiten, Leistungen und Neigungen und die Bildung entsprechender Lerngruppen in den Jahrgangsstufen 5 und 6 sollen dazu beitragen, dieses Ziel zu erreichen.
Unabhängig von der Bildung dieser Lerngruppen bleibt die Binnendifferenzierung vorherrschendes und grundsätzliches pädagogisches Prinzip der Arbeit in der Grundschule.
2. Stundenumfang
Das staatliche Schulamt weist den Grundschulen, den Gesamtschulen, die mit einer Grundschule zusammengefasst sind, und den Förderschulen, die den Bildungsgang der Grundschule führen, im Rahmen der VV-Unterrichtsorganisation Lehrkräftewochenstunden (LWS) für die Differenzierung in der Jahrgangsstufe 5 und 6 zu. Diese LWS sind in der Regel als Teilungsstunden einzusetzen. Gemäß § 9 Abs. 1 der Grundschulverordnung sind in einer Schule sowohl leistungsdifferenzierte als auch neigungsdifferenzierte Lerngruppen zu bilden.
Zusätzlich können die in der Stundentafel ausgewiesenen Stunden für die Schwerpunktgestaltung für die Differenzierung in den Jahrgangsstufen 5 und 6 genutzt werden.
Der Einsatz zusätzlicher Lehrkräftewochenstunden für die Leistungs- und Neigungsdifferenzierung führt für die Schülerinnen und Schüler nicht zur Erhöhung der Wochenstundenverpflichtung gemäß Stundentafel.
3. Formen der Differenzierung
3.1 Leistungsdifferenzierte Lerngruppen
Leistungsdifferenzierte Lerngruppen dienen dem Ausgleich von Lerndefiziten der Schülerinnen und Schüler und unterbreiten Angebote mit höherem Anspruchsniveau zur Erweiterung und Vertiefung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Sie haben eine unterrichtsergänzende Funktion; die Inhalte der Lerngruppenarbeit stehen in enger Verbindung zum Unterricht des jeweiligen Faches und bauen auf diesen auf. Auf der Grundlage der Rahmenlehrpläne sowie einer begleitenden Analyse des Fachunterrichts erfolgt eine zielgruppenspezifische Schwerpunktsetzung für die Arbeit in den einzelnen Lerngruppen.
Über die Zuordnung der Schülerinnen und Schüler zu den Lerngruppen sowie über den Wechsel zwischen diesen entscheiden die unterrichtenden Lehrkräfte unter Berücksichtigung der Zuordnungskriterien des Differenzierungskonzepts sowie der Fähigkeiten und Leistungen der Schülerinnen und Schüler, insbesondere deren Leistungsstand, Leistungsfähigkeit und Leistungsentwicklung. Leistungsdifferenzierte Lerngruppen werden in der Regel in den Jahrgangsstufen 5 und 6 in den Fächern Mathematik, Deutsch und in der Fremdsprache gebildet. Die Leistungsdifferenzierung in den Fremdsprachen ab Jahrgangsstufe 5 wird empfohlen.
3.2 Neigungsdifferenzierte Lerngruppen
Nach Neigungen differenzierte Lerngruppen sollen den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit geben, sich im Hinblick auf die weitere schulische Entwicklung zu erproben und zu profilieren.
Es können Projekte, die in den Rahmenlehrplänen empfohlen werden, durchgeführt oder weitere Themen, deren Abstimmung in den zuständigen Fachkonferenzen erfolgt, angeboten werden.
Diese Lerngruppen sind vor allem in den Lernbereichen gemäß § 8 Abs. 2 der Grundschulverordnung unter Berücksichtigung der vorhandenen organisatorischen und personellen Rahmenbedingungen der Schule vorzusehen.
Über die Zuordnung der Schülerinnen und Schüler zu den Lerngruppen als auch über den Wechsel zwischen diesen entscheiden die unterrichtenden Lehrkräfte unter Berücksichtigung der Zuordnungskriterien des Differenzierungskonzepts sowie der Neigungen und Interessen der Schülerinnen und Schüler.
3.3 Grundsätze der Lerngruppenarbeit
Ein Wechsel zwischen den Lerngruppen soll jederzeit möglich sein. Es wird empfohlen, dass die Schülerinnen und Schüler im Laufe eines Schuljahres mindestens einmal die Lerngruppen wechseln. Die Bildung von Lerngruppen ermöglicht eine zielgruppenspezifische Förderung und sollte klassenübergreifend, jahrgangsstufenübergreifend, geschlechterspezifisch, thematisch, temporär und/oder epochal erfolgen.
Am Ende der vierten und fünften Jahrgangsstufe informieren die Klassenlehrkräfte die Eltern über das Differenzierungskonzept der Schule und die für die Klasse beabsichtigten Differenzierungsmaßnahmen sowie über die Zuordnungskriterien, die der Lerngruppenbildung zugrunde liegen.
Klassenarbeiten werden im Klassenverband geschrieben. Die Leistungsbewertung erfolgt unabhängig von der Zuordnung zu einer Lerngruppe für alle Schülerinnen und Schüler nach einheitlichen Maßstäben. Wenn mehrere Lehrkräfte in einem Fach oder Lernbereich unterrichten, sind insbesondere die Unterrichtsinhalte und die Leistungsbewertung abzustimmen. Die Entscheidung über die Zeugnisnote trifft jedoch die Lehrkraft, die den meisten Unterricht in diesem Fach oder Lernbereich erteilt.
4. Konzepterarbeitung
Die Konferenz der Lehrkräfte erarbeitet den Entwurf eines Differenzierungskonzeptes und legt dieses der Schulkonferenz zur Beratung vor. Das Differenzierungskonzept soll insbesondere Aussagen zu
- dem zeitlichen Umfang der Differenzierung,
- den Zuordnungskriterien,
- der Anzahl und dem Inhalt der Lerngruppen einschließlich der Zuordnung zu den Fächern,
- der zeitlichen Zusammensetzung der Lerngruppen,
- den inhaltlichen Förderschwerpunkten der Fächer oder Lernbereiche für die einzelnen Lerngruppen,
- den Formen der Leistungsbewertung,
- den Lernformen und Lehrmethoden,
- den Lehr- und Lernmitteln,
- dem Lehrkräfteeinsatz sowie,
- den schulinternen Formen der Evaluation,
enthalten.
Nach Beratung in der Schulkonferenz entscheidet die Konferenz der Lehrkräfte über das Differenzierungskonzept.
Die Umsetzung der Leistungs- und Neigungsdifferenzierung ist dem staatlichen Schulamt bis zum 30. September für das laufende Schuljahr gemäß der Anlage anzuzeigen. Das staatliche Schulamt überprüft alle zwei Jahre die Umsetzung der Leistungs- und Neigungsdifferenzierung in den Schulen und übergibt dem MBJS zum Ende des ersten Schulhalbjahres einen Bericht. Dieser Bericht ist erstmalig im Schuljahr 2005/06 einzureichen.
5. In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten
Dieses Rundschreiben tritt am 1. August 2004 in Kraft und am 31. Juli 2009 außer Kraft. Gleichzeitig tritt das Rundschreiben 22/01 (ABl. MBJS S. 332) außer Kraft.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 11. Juni 2004 | Abl. MBJS/04, [Nr. 10], S. 324 | |
| Außer Kraft getreten am 2. August 2007 durch Verwaltungsvorschrift vom 2. August 2007 | Abl. MBJS/07, [Nr. 7], S. 195 | |
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